Logo Bildungsland NRW - Bildungsportal

[28.06.2019] Gewinnung von Lehrkräften für den Schuldienst

An
alle öffentlichen Schulen
und Ersatzschulen
 
nachrichtlich an
Schulämter
Bezirksregierungen
Träger der Ersatzschulen  
 
Gewinnung von Lehrkräften für den Schuldienst  

  • Weiterbeschäftigung / Wiederbeschäftigung von Lehrkräften in Ruhestand oder Rente
  • Neuerungen im Einstellungsverfahren

 
Sehr geehrte Schulleiterin,
sehr geehrte Schulleiter,
 
zu folgenden Themenbereichen schreibe ich Sie heute mit dieser Mail an:
 
1) Gewinnung von Lehrkräften – Weiterbeschäftigung / Wiederbeschäftigung von Lehrkräften in Ruhestand oder Rente
 
Bereits im Oktober des vergangenen Jahres habe ich Sie mit einer Mail zur Gewinnung von Lehrkräften in Ruhestand oder Rente für eine verlängerte oder erneute Tätigkeit im Schuldienst in Nordrhein-Westfalen angeschrieben.
 
Ich möchte Sie heute erneut auf die unterschiedlichen Möglichkeiten aufmerksam machen:
 
a) Hinausschieben des Ruhestands für Beamtinnen und Beamte
Der Eintritt in den Ruhestand kann auf Antrag der Beamtin oder des Beamten um bis zu drei Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres, hinausgeschoben werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. Lehrkräfte, die sich zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze bereits den Höchstruhegehaltssatz (71,75 %) erarbeitet haben, erhalten ab diesem Zeitpunkt einen Besoldungszuschlag in Höhe von 10 % des monatlichen Grundgehaltes. Lehrkräfte, die den Höchstruhegehaltssatz noch nicht erreicht haben, erhöhen durch die Fortsetzung ihrer Tätigkeit im Beamtenverhältnis ihre Versorgungsansprüche um jährlich knapp 1,8 %.
 
b) Hinausschieben des Eintritts in die Rente für tarifbeschäftigte Lehrkräfte
Das Arbeitsverhältnis der Lehrkräfte endet grundsätzlich mit Ablauf des Monats in dem sie die gesetzlich festgelegte individuelle Regelaltersgrenze erreichen. Es besteht die Möglichkeit, durch vertragliche Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt ggf. auch mehrfach hinauszuschieben. Durch den späteren Eintritt in die Rente erhöhen sich die Rentenansprüche der Lehrkräfte durch einen Rentenzuschlag und die laufenden Rentenversicherungsbeiträge. Auskünfte hierzu erteilt die Deutsche Rentenversicherung. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr entrichtet werden.
 
c) Gewinnung von Lehrkräften, die bereits in Ruhestand oder Rente getreten sind und sich vorstellen können, im Rahmen von Vertretungsunterricht wieder zu unterrichten
Weitergehende Informationen für Pensionärinnen und Pensionäre sowie Lehrerinnen und Lehrer in Rente können dem Informationsblatt auf der Internetseite www.verena.nrw.de entnommen werden.
 
An dieser Stelle möchte ich mich zunächst für Ihr bisheriges Engagement bei der Gewinnung von Lehrkräften, die Ruhestand oder Rente hinausschieben oder aus Ruhestand oder Rente für eine Unterrichtstätigkeit zurückkehren, bedanken. Ebenso möchte ich Sie bitten, meinen Dank an die Lehrkräfte auszurichten, die Ihrer Ansprache gefolgt sind und ihren Teil dazu beitragen, die Unterrichtsversorgung im Schuldienst in Nordrhein-Westfalen zu verbessern.
 
Allerdings bin ich weiterhin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Ich möchte Sie erneut bitten, als einen Baustein für eine Verbesserung der Unterrichtsversorgung Ihnen bekannte und von Ihnen für geeignet gehaltene Lehrkräfte „Ihrer“ Schule anzusprechen mit dem Ziel, entweder später in den Ruhestand oder die Rente einzutreten oder für eine Vertretungstätigkeit zurückzukehren. Dabei möchte Ihnen zusichern, dass sich die Schulaufsichtsbehörden dafür einsetzen werden, die nötigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen möglichst zeitnah umzusetzen.
Beigefügt ist ein Informationsblatt (s. Anlage).
 
2) Gewinnung von Lehrkräften mit einer Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für andere Schulformen
 
Darüber hinaus möchte ich Sie auf die Broschüre „Viele Wege führen zum Ziel“ für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen hinweisen, die Sie unter
 
https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msb/viele-wege-fuehren-zum-ziel/2951
 
finden. Diese informiert über Bewerbungsmöglichkeiten von Lehrkräften mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, die zum neuen Schuljahr 2019/20 noch keine Einstellung erhalten haben. Diesen Lehrkräften bietet sich zusätzlich die Möglichkeit, sich an Grundschulen, Schulen der Sekundarstufe I, an Berufskollegs und für die sonderpädagogische Förderung zu bewerben.
 
Auch hierzu bitte ich Sie, interessierte Lehrkräfte anzusprechen und diese auf die bereits vorhandenen aber auch neuen Möglichkeiten hinzuweisen. Dabei handelt es sich insbesondere um



  • Bewerbungen auf Stellen an Grundschulen mit einer Versetzungsgarantie nach zwei Jahren auf eine Sek.-II-Stelle an einer anderen Schule,
  • Bewerbungen auf Stellen an Schulformen der Sekundarstufe I mit einer Laufbahnwechselgarantie nach vier Jahren (zum Teil nur mit ausgewählten Fächern) auf eine Sek.-II-Stelle,
  • Bewerbungen auf Stellen an Berufskollegs,
  • Bewerbungen auf Stellen für die sonderpädagogische Förderung.

 
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass im Rahmen der Neuausrichtung der Inklusion zusätzliche Stellen zur Unterstützung des Gemeinsamen Lernens in den weiterführenden Schulen geschaffen wurden.
 
Zwar sind diese Stellen grundsätzlich für Lehrkräfte mit dem Lehramt für sonderpädagogische Förderung vorgesehen; sie können gegebenenfalls aber auch dauerhaft mit Lehrkräften mit einer Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder entsprechender Altlehrämter besetzt werden. An Schulen, die über Stellen der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (früher höherer Dienst) verfügen und damit ein Ableisten der Probezeit in dieser Laufbahn gewährleisten (z. B. Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen), ist eine Einstellung in der Laufbahn als Studienrätin oder Studienrat möglich.
 
Herzlichen Dank für Ihr Engagement.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Mathias Richter

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an antwort-sammelmail [at] msb.nrw.de (antwort-sammelmail[at]msb[dot]nrw[dot]de)