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[29.10.2019] KAoA-Schulinformation zum Schuljahresbeginn 2019/20

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

 

Sehr geehrte Schulleiterin,

sehr geehrter Schulleiter,

 

nach dem Start der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf“ (KAoA) 2012 in der Sekundarstufe I sind seit dem Schuljahr 2018/19 auch die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II aller Schulformen (Gymnasium, Gesamtschule und in Bildungsgängen des Berufskollegs) eingebunden.

Eine so bedeutende Initiative, die an landesweit über 2000 Schulen umgesetzt wird, stellte und stellt weiterhin alle beteiligten Akteure vor große Herausforderungen.

Für Ihren Einsatz und Ihre Unterstützung bei der erfolgreichen Gestaltung von KAoA möchte ich Ihnen ganz herzlich danken.

Nach den ersten Jahren der wellenförmigen Einführung, der Erprobung und einer ersten Evaluation, wurden bereits kleinere zielgruppenspezifische Anpassungen durchgeführt.

 

Die Landesregierung hat die Umsetzung von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ für alle Schulformen weiterhin fest im Blick. Dazu zählen die im Koalitionsvertrag festgelegte praxistauglichere Gestaltung sowie die Neuentwicklung und Flexibilisierung der verschiedenen Standardelemente.

In der unten stehenden nachfolgenden Zusammenstellung finden Sie die wichtigsten Informationen zur aktuellen Realisierung der praxistauglicheren Gestaltung und zur Weiterentwicklung von KAoA.

 

Nochmals herzlichen Dank für Ihr Engagement!

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

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Praxistauglichere Gestaltung

 

Wie bereits 2011 im Spitzengespräch des Ausbildungskonsenses festgelegt, beginnt der systematische Prozess der Beruflichen Orientierung in allen allgemeinbildenden Schulformen ab der 8. Jahrgangsstufe.

 

• Potenzialanalyse

 

a) Die Durchführung der Potenzialanalyse erfolgt i.d.R. im ersten Halbjahr der 8. Jahrgangsstufe.

Auf Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses kann die Durchführung der Potenzialanalyse in den Langzeitschulformen (Gesamtschule und Gymnasium) auch eventuell in der Jahrgangsstufe 8.2 oder in der Jahrgangsstufe 9.1 durchgeführt werden.

Der Schulkonferenzbeschluss ist für den Zeitraum der jeweiligen Ausschreibungsdauer der Potenzialanalyse verbindlich.

Hinweis: Schülerinnen und Schüler, die die Schule wechseln, erhalten ebenso wie neuzugezogene Schülerinnen und Schüler die bisher nicht durchgeführten Standardelemente im Rahmen der Beruflichen Orientierung in der neuen Schule.

(gültig ab der Ausschreibung 2023/24)

 

b) Für die Schülerinnen und Schüler mit einem Förderschwerpunkt Lernen (LE) und Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen wird seit 2018/19 eine 2-tägige Potenzialanalyse angeboten, um eine zeitlich und inhaltlich adäquate Umsetzung für die Zielgruppe zu erreichen.

 

c) Die Potenzialanalyse ist eine schulische Veranstaltung und findet in der Regel an einem außerschulischen Lernort statt. Nur im besonderen Bedarfsfall kann die Potenzialanalyse auch innerhalb der Schule durchgeführt werden.

 

• Berufsfelderkundungen

 

Die betrieblichen Berufsfelderkundungen werden ab der Jahrgangsstufe 8 und vor dem schulischen Betriebspraktikum spätestens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 9 angeboten. Die trägergestützten Berufsfelderkundungen finden weiter in der Jahrgangsstufe 8 statt. Die betrieblichen und trägergestützten Berufsfelderkundungen werden i.d.R. gemeinsam in einer Jahrgangsstufe durchgeführt.

 

• Praxiskurse für Schülerinnen und Schüler in Hauptschulbildungsgängen sowie mit Förderschwerpunkt LE/ESE

 

Nach Abstimmung des Landes mit dem BMBF kann in KAoA zukünftig eine zusätzliche Variante des trägergestützten Praxiskurses umgesetzt werden, die eine Schulwoche dauert. Diese um zwei Werkstatttage erweiterte Fassung (Kürzel "PK5") ist als Angebot für Schülerinnen und Schüler aus Hauptschulen (bzw. Hauptschul-Bildungsgängen anderer Schulformen) und Förderschulen vorgesehen. Gegenstand kann eine Umsetzung des Praxiskurses mit einem oder zwei Berufsfeldern und - im Falle produkt-/ projektbezogener Praxiskurse - mit bis zu drei Berufsfeldern sein.

Der Umfang der integrierten Fach- und/oder Sozialkompetenzanteile sollte 20 Prozent der Kursdauer in Anspruch nehmen und darf 30 Prozent der Kursdauer nicht überschreiten. Bei Inanspruchnahme eines PK5-Kurses können Schülerinnen und Schüler insgesamt an maximal zwei Praxiskursen teilnehmen (zwei fünftägige oder ein fünftägiger und ein dreitägiger).

 

• Betriebspraktikum

 

Gymnasien und Gesamtschulen haben in der Sekundarstufe I und II insgesamt als Mindeststandard eine Praktikumsphase von drei Wochen (Schülerbetriebspraktikum Sek. I und Praxiselemente in Betrieben, Hochschulen und Institutionen). Die Schule kann über die Aufteilung dieser drei Wochen auf die Sek. I und II entscheiden, dabei muss in der Sek. I mindestens ein Praktikum von einer Woche absolviert werden.

Bei einer Praxisphase von mindestens zwei Wochen in der Sekundarstufe II muss eine der beiden Wochen im Betrieb stattfinden.

Gymnasien können in der Zeit bis zum Aufwuchs der jetzigen 6. Jahrgangsstufe in die 9. Jahrgangsstufe im Schuljahr 2022/23 noch nach den bisher geltenden Regelungen Schülerbetriebspraktika durchführen (Bestandsschutz).

Der Bestandsschutz regelt also, dass Gymnasien nicht vor Umstellung auf G9 das Betriebspraktikum verbindlich in der Sek I durchführen müssen.

 

• EckO-Eintragungen

 

Ab diesem Schuljahr ist die Eintragung in EckO-Sek I nur noch für Schülerinnen und Schüler verbindlich, die die Schule nach der Sekundarstufe I verlassen.

 

• Berufseinstiegsbegleitung

 

Die Fortführung des Instruments „Berufseinstiegsbegleitung“ für das Schuljahr 2019/2020 ist geklärt, die Finanzierung für die erste Kohorte ist gesichert und die Anzahl der Plätze wurde von bisher 5200 auf ca. 6000 ausgeweitet. Der Start der Berufseinstiegsbegleitung beginnt nun immer im zweiten Halbjahr der 9. Jahrgangsstufe.

 

• Praxiselemente in Betrieben, Hochschulen und Institutionen

 

Die Praxiselemente haben mindestens einen Umfang von fünf Tagen, die aber nicht zusammenhängend absolviert werden müssen und sich auf den Zeitraum zwischen EF und Q2 verteilen können bzw. je nach Bildungsgang auf die Jahrgangsstufen 11-13 an Berufskollegs. Überdies sollten optional – je nach Bedarf der Schülerinnen und Schüler – weitere Praktika durchlaufen werden können. Ein Praxiselemente-Tag soll einen Arbeitstag bzw. einen Tag einer Studentin/eines Studenten an der Hochschule widerspiegeln. Die in der APO-BK vorgegebenen Praktika für die einzelnen Bildungsgänge decken die Praxiselemente ab.

Weitere Informationen zur Umsetzung finden Sie in den beigefügten konkretisierenden Hinweisen.

 

Weiterentwicklungen

 

• Berufswahlpass NRW

 

a) Überarbeitung Sekundarstufe I und neues Design

 

Die Neuauflage des BWP NRW erscheint in einem neuen Farbdesign. Die Materialien des BWP NRW Sek I werden im laufenden Schuljahr, begleitet durch die Wissenschaft und unterstützt durch Feedback-Workshops aus der Praxis, überarbeitet und neu ausgerichtet.

Die neuen Materialien unterstützen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler gemäß dem Berufsorientierungsindex (BOX) und erleichtern, durch eine systematische Vor- und Nachbereitung, die kohärente Verknüpfung der Standardelemente in KAoA Sek I.

 

b) Erweiterung Sekundarstufe II

 

Ab sofort finden Sie unter www.berufsorientierung-nrw.de und auf der Homepage des Ritterbach Verlags das Erweiterungspaket „Sekundarstu-fe II“ für den Berufswahlpass NRW. Das Paket steht Ihnen als kostenfrei-er Download zur Verfügung. Alternativ kann das Paket ebenfalls für 2 Euro als Einlegesatz (Farbdruck mit kartonierten Registerkarten) bestellt werden.

 

• Berufswahlpass NRW - sprachentlastet

 

Eine sprachentlastete Ausgabe des BWP, inhaltlich angepasst an den Prozess der Beruflichen Orientierung mit KAoA-kompakt, wurde in Auftrag gegeben – ein erster Prototyp zur Testung in NRW wird für das zweite Halbjahr des laufenden Schuljahrs erwartet.  

 

• „Workshop-Generator“ heißt nun „Sek II-Tool“

 

Bisher unter dem Titel „Workshop-Generator“ bekannt, heißt das Angebot - im Rahmen der zukünftigen Erweiterung durch Materialien sowie der Integration verschiedener digitaler Tools zur Bestimmung und Förderung der individuellen Beruflichen Orientierung - nun „Sek II-Tool“.

Das Kennwort und auch das Passwort sind weiterhin „ws“.

 

Die bisher in den „Workshop-Generator“ eingestellten Materialien wurden inhaltlich überarbeitet und erscheinen in einem neuen Design – angepasst an das neue Layout des BWP NRW.

 

• Materialien der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw)

 

Die von der sdw erarbeiteten Materialien „Berufliche Orientierung wirksam begleiten“ für die Sek II wurden von der Bundesagentur für Arbeit gekauft und allen Bundesländern kostenlos zur Verfügung gestellt.

Ab November finden Sie diese Materialien (41 Module) zur vertiefenden Prozessbegleitung unter dem Reiter „Add ons“ im Sek II Tool.

 

• Homepage

 

Unter www.berufsorientierung-nrw.de finden Sie alle wichtigen Informationen und Materialien zum Thema Berufliche Orientierung. Übrigens auch KAoA-Erklärfilme und weitere Materialien für Informationsveranstaltungen.

Die Seite erlebt derzeit einen inhaltlichen und gestalterischen Relaunch.

 

• KAoA-Modul

 

Das KAoA-Modul mit einer Schnittstelle zum BAN-Portal (Monitoring) ist ein Angebot des Ministeriums für Schule und Bildung und wird kostenfrei für SchILD-nutzende Schulen zur Verfügung gestellt. In diesem Modul werden die Abfrage der Standardelemente sowie der Schulanschlussoptionen aufgenommen. Es ist zurzeit in der Testphase und wird im Schuljahr 2019/20 erstmals freigeschaltet werden. So wird der Verwaltungsaufwand für Lehrkräfte bei Monitoring und Listenerstellung deutlich verringert.

 

• EckO-Rückmeldungen

 

Schulleitungen werden ab diesem Schuljahr aus EckO automatisierte Rückmeldungen zu ihrer Schule erhalten über die Anzahl der generierten TANs, die Anzahl der genutzten TANs und die Anzahl der gewählten Optionen ihrer Schülerinnen und Schüler.

 

• BO-Erlass redaktionelle Änderungen

 

Im Januar dieses Jahres wurde der Erlass zur Beruflichen Orientierung (BASS 12-1 Nr. 1) neu gefasst. Nun wurden redaktionelle Änderungen aufgenommen. Den aktuellen Erlass finden Sie ab November auf unserer Homepage www.berufsorientierung-nrw.de.

 

• Stellenzuweisung Entlastung

 

Der Eckdatenerlass sieht für KAoA im Schuljahr 2019/20 eine Zuteilung von 510 Stellen vor. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung um 20 Stellen. Damit ist die Entlastung im Endausbau angekommen.

 

Qualitätssicherung

 

a) Wir möchten Sie nochmals an die Möglichkeit erinnern, ein Feedback zur Arbeit des außerschulischen Trägers bei der Umsetzung der Potenzialanalyse mit Ihren Schülerinnen und Schülern abzugeben. Für dieses Feedback stehen in Ihnen in Ihrem BAN-Portal-Zugang ein Formular und eine Eingabemaske zur Verfügung.

 

b) Wie in den zurückliegenden Schuljahren wird die Landes-Gewerbeförderungsstelle (LGH) die Durchführung der Potenzialanalysen durch unangekündigte Besuche bei den umsetzenden Trägern in Augenschein nehmen. Neu im laufenden Schuljahr 2019/2020 ist, dass es auch zu Besuchen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LGH bei Auswertungsgesprächen in Schulen kommen wird. Die zu Zwecken der Qualitätssicherung unangekündigten Besuche dienen ausschließlich der Überprüfung der Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen in Bezug auf den durchführenden Bildungsträger. Die hierfür eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LGH werden nicht an den Auswertungsgesprächen teilnehmen. Es handelt sich vielmehr um eine Inaugenscheinnahme der Ablauforganisation des Bildungsträgers vor Ort. Sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LGH zu Auswertungsgesprächen in Ihrer Schule erscheinen, werden Sie sich zunächst in Ihrem Schulsekretariat melden. Wir möchten Sie bitten, ihnen Zutritt zum Schulgebäude und den entsprechenden Räumlichkeiten zu gewähren.

 

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

 

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an Frau Anja Esser, anja.esser [at] msb.nrw.de (anja[dot]esser[at]msb[dot]nrw[dot]de)   oder 0211/5876-3566.

 

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