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[29.11.2023] Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10 der Förderschulen im Prüfungsjahr 2024 - NTA

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Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10 der Förderschulen im Prüfungsjahr 2024

 

Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,

die folgenden Hinweise dienen der Vorbereitung auf die nächsten zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Prüfungsjahr 2024:

  • Nicht alle Förderschulen, die Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 10 unterrichten, nehmen an den Zentralen Prüfungen 10 teil. Deshalb werden alle Förderschulen gebeten, ihre Teilnahme oder Nichtteilnahme an den ZP10 2024 online im Meldeportal (https://meldeportal.qua-lis.nrw.de) zu erklären. Davon ausgenommen sind Förderschulen, die ausschließlich Schülerinnen und Schüler im Primarbereich sowie mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GG) oder dem Förderschwerpunkt Lernen (LE) unterrichten.
     
  • Die zu den ZP10 angemeldeten Schulen erhalten wie bisher den Zugang zu den Prüfungsmaterialien im Downloadportal.
     
  • Für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die Abschlüsse der Bildungsgänge der allgemeinen Schule anstreben, können für die Zentralen Prüfungen 10 durch die Schulleitung Nachteilsausgleiche gewährt werden.
     
  • Für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation sowie Sprache werden den Schulen zentral modifizierte Aufgaben zur Verfügung gestellt. Für Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen werden im Fach Englisch die Prüfungsaufgaben gegebenenfalls in einer modifizierten Fassung bereitgestellt. Förderschulen, die diese modifizierten Aufgaben benötigen, werden gebeten, diesen Bedarf online anzumelden.

Die Anmeldungen müssen im Meldeportal für zentrale Prüfungen erfolgen.

Anmeldezeitraum:

vom 29. November 2023 bis spätestens 12. Januar 2024 https://meldeportal.qua-lis.nrw.de

 

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Loggen Sie sich unter dem oben angegebenen Link mit Ihren üblichen Anmeldedaten für den Schulverwaltungsbereich (z. B. INES, FBON, VERENA) ein. Sie gelangen auf die Seite mit den für Sie zugänglichen Meldeoptionen. Wählen Sie hier den Kasten "Zentrale Prüfungen 10 (ZP10)" und dann die "Erklärung zur Teilnahme oder Nichtteilnahme": Markieren Sie die für Ihre Schule zutreffende Angabe!
     
  • Teilnehmende Schulen beantragen dann den Zugang für modifizierte Aufgaben und Materialien für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache und für Autismus-Spektrum-Störungen: Füllen Sie dazu das Online-Formular aus und speichern Sie Ihre Angaben! Bis zum Ende des Anmeldezeitraums (12. Januar 2024) können Sie Ihre Eintragungen korrigieren oder löschen.
     
  • Beachten Sie: Für blinde Schülerinnen und Schüler (Förderschwerpunkt Sehen) muss für jede Schülerin bzw. jeden Schüler bis spätestens zum Ende des Anmeldezeitraums ein zusätzliches Anmeldeformular an das FIBS geschickt werden. Für sehbehinderte Schülerinnen und Schüler muss kein Anmeldeformular mehr für das FIBS ausgefüllt werden.
     
  • Sollten Sie Ihr Kennwort vergessen haben, können Sie über die Anmeldeseite ein neues anfordern. Falls dabei technische Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an 0211 9449 6440 oder support[at]schule.nrw.de (support[at]schule[dot]nrw[dot]de).

Bei sonstigen Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail an pruefungen10[at]qua-lis.nrw.de (pruefungen10[at]qua-lis[dot]nrw[dot]de).

- Sollten an den Prüfungstagen des Haupttermins (Deutsch, Englisch, Mathematik) Prüflinge mit Förderschwerpunkten in den Bereichen Sehen oder Autismus-Spektrum-Störungen erkrankt sein, für die Sie modifizierte Aufgaben und Materialien beantragt haben, melden Sie dies bitte noch am Prüfungstag per E-Mail an pruefungen10[at]qua-lis.nrw.de (pruefungen10[at]qua-lis[dot]nrw[dot]de).

 

Eine Checkliste zur Vorbereitung der Zentralen Prüfungen 10 finden Sie im Bildungsportal:

https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/weiteredokumente/

Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Informationen für eine reibungslose Vorbereitung und Durchführung der zentralen Prüfungen unbedingt erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dirk Schnelle

 

<<<<<<<<<< Ende der Nachricht des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Frau Eva-Maria Mikat, eva-maria.mikat[at]msb.nrw.de (eva-maria[dot]mikat[at]msb[dot]nrw[dot]de), 021158673367