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Annahme von Belohnungen und Geschenken im Schulbereich

Grundsätzlich dürfen Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine andere Person in Bezug auf ihre (ehemalige) dienstliche Tätigkeit annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Dienstvorgesetzten bzw. Arbeitgebers.

Weiterführende Hinweise können Sie dem Dokument "Information zur Annahme von Belohnungen und 
Geschenken im Schulbereich"
 entnehmen.