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Ausbau und Ausstattung des Gemeinsamen Lernens

Ausbau wohnortnaher Schulen des Gemeinsamen Lernens 

Die Landesregierung verfolgt das langfristige Ziel, den Eltern ein wohnartnahes Angebot an Schulen des Gemeinsamen Lernen zur Verfügung zu stellen.

Die folgende Übersicht belegt die Entwicklung der Anzahl der Schulen für die einzelnen Schulformen von Beginn des Schuljahres 2023/2024 bis zum 2. Halbjahr des Schuljahres 2024/2025.

Schulform2023
(Stichtag 01.08.2023)
2024
(Stichtag 02.09.2024)
2025
(Stichtag 01.08.2025)
Freie Waldorfschule122
Gesamtschule322332332
Grundschule197820272042
Gymnasium384355
Hauptschule147147149
PRIMUS555
Realschule262269271
Sekundarschule999998
Summe285229242954

Quelle: Schuldatei

Umfang und Tempo dieses Ausbaues werden u.a. durch die Wahl des Förderortes durch die Erziehungsberechtigten beeinflusst. Somit ist sichergestellt, dass diese eine Wahlmöglichkeit zwischen Schulen des Gemeinsamen Lernens und Förderschulen in der Region haben.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der Einzelintegration auch mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an Regelschulen unterrichtet zu werden, was mit Blick auf zielgleiche Förderung durchaus häufig der Fall ist.

Informationen zu einzelnen Schulen und entsprechend eingerichteten Förderschwerpunkten finden Sie in unserer Datenbank Schule(n)Suchen.

Lehrkräftemangel begegnen

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. Mai 2023 wird die Besoldung der beamteten Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I stufenweise bis zum 1. August 2026 in die Besoldungsgruppe A 13 angehoben. Die besoldungsgesetzlichen Regelungen wirken sich nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) auch auf die Eingruppierung tarifbeschäftigter Lehrkräfte an diesen Schulformen aus, die in der Tätigkeit von lehramtsausgebildeten Lehrkräften beschäftigt sind. Diese Maßnahme wirkt auch für Lehrkräfte, die über eine Lehramtsbefähigung oder ein abgeschlossenes Lehramtsstudium für Schulformen der Primarstufe oder der Sekundarstufe I verfügen, aber an anderen Schulformen, z.B. an Förderschulen, eingesetzt sind.

Von der im Januar 2024 neu aufgelegten Informations- und Werbekampagne für den Lehrerberuf profitieren alle Schulformen gleichermaßen. Dabei steht auch die Wertschätzung für die tägliche Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen im Vordergrund.

 Seit 2018 sind für den Bereich Sonderpädagogik über 500 weitere Bachelor-Studienanfängerplätze geschaffen bzw. gesichert worden. Zum Wintersemester 2022/2023 und 2023/2024 wurde an zwei weiteren neuen Standorten - Duisburg-Essen und Münster - die Möglichkeit für jeweils 120 Bachelorstudierende geschaffen, das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu erwerben. Der Ausbau der Kapazitäten führte bei diesem Lehramt zu positiven strukturellen Veränderungen: Nach Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen zunächst an der Universität Siegen bestehen mittlerweile an mehreren nordrhein-westfälischen Universitäten Möglichkeiten der Studienaufnahme ohne „NC“.

Der berufsbegleitende Seiteneinstieg nach OBAS ist nun auch für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung möglich. Zielgruppen sind Personen mit einschlägigem Hochschulabschluss; Zielgruppe für einen „Lehramtswechsel“ sind Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Die Ausbildung erfolgt in einem Unterrichtsfach und einem Förderschwerpunkt. Schulpraktischer Ausbildungsort sind Schulen des Gemeinsamen Lernens oder Förderschulen.

Die seit 2013 zweimal jährlich beginnende 18-monatige berufsbegleitende Ausbildung zum besonderen Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) für Lehrerinnen und Lehrer anderer Lehrämter, welche zunächst bis 2018 befristet war, wurde bis 2025 verlängert. Es ist beabsichtigt, die Ausbildung weiter bis 2032 zu ermöglichen. Die Maßnahme gibt berufsbegleitend Lehrkräften anderer Lehrämter die Möglichkeit, das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu erwerben. Damit sollen kurz- und mittelfristig zusätzlich ausgebildete Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung gewonnen werden.

Jede Neueinstellung kann mit einer auch schulformübergreifenden Abordnung verbunden werden. Abordnungen, auch von Bestandspersonal, sind im Schulbereich grundsätzlich schulformübergreifend sowie schulamts- und bezirksübergreifend möglich. Auch diese Maßnahme eröffnet den Schulaufsichtsbehörden die Möglichkeit, einzelfallbezogen die Personalausstattung und den Fachbedarf einer Schule in einer Region auszugleichen. 

Zum Schuljahr 2023/24 wurden zusätzliche Stellen geschaffen: unter Anderem 300 für multiprofessionelle Teams in der Sekundarstufe I und 125 für multiprofessionelle Teams an Förderschulen.

Zum 1. August 2024 ist die Zahl der Stellen für Fachkräfte aus anderen Berufsgruppen in multiprofessionellen Teams für Inklusion in der Sekundarstufe I um weitere 300 Stellen erhöht worden.

Der Bewerberkreis für vergleichbare pädagogische Abschlüsse wurde 2022 um Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger erweitert. Sie wirken in multiprofessionellen Teams an Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen mit.

Aufgrund der angespannten personellen Situation an den inklusiv arbeitenden Schulen der Sekundarstufe I kann von der haushaltsrechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, dass auf freie und derzeit nicht besetzbare Stellen für Lehrkräfte auch Fachkräfte aus anderen pädagogischen Berufsgruppen (Multiprofessionelle Teams) eingestellt werden dürfen.

Mit dem Projekt „Alltagshelferinnen und Alltagshelfer an Grundschulen und Förderschulen sowie in den 5. und 6. Klassen an Hauptschulen und Realschulen“ wurde für Schulen insbesondere in personell herausfordernden Lagen die Möglichkeit geschaffen, kurzfristig und zeitlich befristet Personal auf nicht besetzten Lehrerstellen einzustellen und durch Zuweisung nicht-pädagogischer Aufgaben eine Entlastung für die Lehrkräfte an diesen Schulen zu schaffen. Mit Stand 2. Oktober 2025 sind 2.073 Alltagshelfende befristet an Schulen beschäftigt, davon 300 an Förderschulen, 1.693 an Grundschulen, 38 an Hauptschulen und 42 an Realschulen (Quelle: SchIPS).