Dachmarke Bildungsportal NRW
Symbolbild: Schülerinnen und Schüler schauen gemeinsam mit einer Lehrerin Unterrichtsmaterial an.

Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)

Die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF) regelt die sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemeinen Schulen (allgemeinbildende Schulen und Berufskollegs), Förderschulen sowie Klinikschulen.

Neustrukturierung der Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

Ab dem Schuljahr 2025/2026 gelten im Rahmen der Pilotierung in den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster veränderte Abläufe für das  Feststellungsverfahren gemäß §§ 10-14 und § 17 AO-SF.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die standardisierte Vorlage zur Beendigung der sonderpädagogischen Unterstützung wird derzeit überarbeitet. Sie wird hier ausschließlich zur Ansicht hinterlegt werden. 

Für die Pilotregionen gilt: Lehrkräfte erhalten über ihre Schulleitung den Zugang zur digitalen Bearbeitung im Fachportal des Ministeriums für Schule und Bildung.

Wissenschaftlicher Prüfauftrag zur steigenden Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung

Das Ministerium für Schule und Bildung hat einen „Wissenschaftlichen Prüfauftrag zur steigenden Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung“ an ein Konsortium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Auftrag gegeben. Das Gutachten des Wissenschaftskonsortiums bildet eine fundierte Grundlage, konkrete Ableitungen für Handlungsbedarfe zu entwickeln. Die Empfehlungen und die damit verbundenen personellen und organisatorischen Änderungserfordernisse werden sorgfältig geprüft und breit diskutiert.