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Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)
Die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF) regelt die sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemeinen Schulen (allgemeinbildende Schulen und Berufskollegs), Förderschulen sowie Klinikschulen.
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