Ausbildungsvorbereitung (ESA)
In der Ausbildungsvorbereitung am Berufskolleg kannst du deine Chancen auf dem Ausbildungsmarkt verbessern.
Du kommst von der Sekundarstufe I und weißt noch nicht genau, was du später beruflich machen möchtest? Du hast noch keinen Ausbildungsplatz erhalten? Wenn du die Schulpflicht in der Sekundarstufe I erfüllt hast, aber keinen Schulabschluss erreicht hast, bist du in der Ausbildungsvorbereitung richtig.
Ziel: Erwerb von beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie berufliche Orientierung und Erster Schulabschluss
Die Ausbildungsvorbereitung vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie berufliche Orientierung und ermöglicht den Erwerb des Ersten Schulabschlusses.
In die Ausbildungsvorbereitung wird aufgenommen, wer
- sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten will,
- die Schulpflicht in der Sekundarstufe I erfüllt hat und dort noch keinen Ersten Schulabschluss erworben hat,
- sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung befindet,
- keinen anderen Bildungsgang der Sekundarstufe II besucht.
Die Ausbildungsvorbereitung dauert ein Jahr. In der Ausbildungsvorbereitung Vollzeit findet in der Regel an zwei Tagen in der Woche insgesamt 12 bis 14 Stunden Unterricht im Berufskolleg statt. Die Vollzeitform der Ausbildungsvorbereitung verbindet den schulischen Unterricht mit dem betrieblichen Praktikum der Schülerinnen und Schüler. Wenn Schülerinnen und Schüler an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen, dann besuchen sie den Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung Teilzeit an zwei Tagen in der Woche für insgesamt 12 bis 14 Stunden. An den übrigen drei Tagen nehmen sie an einer Maßnahme zur beruflichen Orientierung der Bundesagentur für Arbeit teil.
Erster Schulabschluss
- Duale Berufsausbildung
- Einjährige Berufsfachschule (Ziel: berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und einen Erweiterten Ersten Schulabschluss)
- Vollzeitschulische Berufsausbildung zur/zum:
- Staatlich gepr. Kinderpflegerin/Kinderpfleger
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistenten
- Staatlich gepr. Sozialassistentin mit Schwerpunkt Heilerziehung/Sozialassistenten mit Schwerpunkt Heilerziehung
- Staatlich gepr. Assistentin/Assistenten für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistenten; Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder