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Barrierefreiheitserklärung der Fachanwendungen

Erklärung zur Barrierefreiheit der Fachanwendungen

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seinen Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.schulministerium.nrw.de und wurde am 10. Oktober 2025 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit IT.NRW (ÜWAS) hat die Fachanwendungen automatisiert auf seine Barrierefreiheit getestet.

Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durch IT.NRW vorgenommenen Selbstbewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit IT.NRW (ÜWAS) hat den Webauftritt im August 2023 automatisiert auf seine Barrierefreiheit getestet.

Im Zuge des Tests wurden die folgenden Seiten geprüft:

Seite 1: Startseite (http://www.oliver.nrw.de)
Seite 2: Impressum (https://www.schulministerium.nrw/impressumdatenschutz)

Die aufgeführten Prüfschritte sind nicht konform:

  • Prüfschritt 0.0.1 Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden
  • Prüfschritt 0.0.3 Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden
  • Prüfschritt 0.0.4 Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden
  • Prüfschritt 0.0.5 Ergebnis der PDF-Prüfung
  • Prüfschritt 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
  • Prüfschritt 9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend
  • Prüfschritt 9.2.1.1 Ohne Maus Nutzbar
  • Prüfschritt 9.3.1.1 Hauptsprache angegeben
  • Prüfschritt 9.4.1.1 Korrekte Syntax

Die aufgeführten Prüfschritte sind konform:

  • Prüfschritt 9.1.3.1 Info und Beziehungen
  • Prüfschritt 9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte
  • Prüfschritt 12.2.3 Effektive Kommunikation

Die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit IT.NRW (ÜWAS) hat den Webauftritt im August 2025 automatisiert auf seine Barrierefreiheit getestet.

Im Zuge des Tests wurden die folgenden Seiten geprüft:

Seite 1: Startseite (https://www.untstat.nrw.de)
 

Die aufgeführten Prüfschritte sind nicht konform:

  • Prüfschritt 0.0.1 Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden
  • Prüfschritt 0.0.3 Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden
  • Prüfschritt 0.0.4 Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden
  • Prüfschritt 9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend
  • Prüfschritt 9.3.1.1 Hauptsprache angegeben
  • Prüfschritt 12.2.3 Effektive Kommunikation

Die aufgeführten Prüfschritte sind konform:

  • Prüfschritt 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
  • Prüfschritt 9.1.3.1 Info und Beziehungen
  • Prüfschritt 9.2.1.1 Ohne Maus Nutzbar
  • Prüfschritt 9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte
  • Prüfschritt 9.4.1.1 Korrekte Syntax

Die aufgeführten Prüfschritte sind nicht anwendbar:

  • Prüfschritt 0.0.5 Ergebnis der PDF-Prüfung

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website:
www.land.nrw/de/servicecenter/kontakt


Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon: 0211 58 67 40

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags.nrw.de (ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags[dot]nrw[dot]de) senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 855 3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik