Beratungsangebot Assistive Technologien und Unterstützte Kommunikation (ANUK)
Wenn sich Schülerinnen und Schüler wegen Beeinträchtigungen lautsprachlich nicht verständlich machen können, profitieren sie von Hilfen aus dem Bereich der Unterstützten Kommunikation. Mittels elektronischer wie auch nicht elektronischer Kommunikationshilfen können Unterrichtsbeiträge geliefert, Bedürfnisse geäußert und aktive Teilhabe am Unterricht und Schulleben gewährleistet werden.
Assistive Technologien, zu denen auch die Hilfsmittel der Unterstützten Kommunikation zählen, umfassen zusätzlich elektronische wie auch nicht elektronische Hilfen zur Sicherung der Teilhabe am Unterricht beim Schreiben, Lesen oder der Arbeitsplatzorganisation. Geeignete Sprach- und Schrifteingabesysteme, aber auch unterstützende Hilfen bei motorischen Beeinträchtigungen, etwa zur Nutzung von Geodreieck, Lineal und Schere, sichern individuell erfolgreiches Lernen.
Die Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulen in Nordrhein-Westfalen können sich kostenlos beraten lassen. Diese Beratungen werden von sonderpädagogischen Lehrkräften sowie Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt, die in der Regel an Förderschulen mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, in Trägerschaft der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland, tätig sind. Der Arbeitsbereich wird durch die landesweite Arbeitsgruppe Assistive Technologien und Unterstützte Kommunikation, kurz ANUK, im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen koordiniert. Die Arbeitsgruppe sichert unter anderem die Fachlichkeit der Beratungsangebote (über regionale Arbeitskreise).
Ansprechperson: Marcel Feichtinger, Landeskoordination (anuk[at]brms.nrw.de (anuk[at]brms[dot]nrw[dot]de))