Beratungslehrkräfte
In fast allen Schulen der Sekundarstufe I und II gibt es mindestens eine speziell ausgebildete Beratungslehrkraft. Sie berät und vermittelt bei Bedarf professionelle Hilfe von außen.
In fast allen Schulen der Sekundarstufe I und II gibt es mindestens eine speziell ausgebildete Beratungslehrkraft. Sie berät und vermittelt bei Bedarf professionelle Hilfe von außen. Seit Inkrafttreten des neuen Erlasses „Beratungstätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule“ vom 02.05.2017 arbeiten sie daher mehr als bisher als Lotsinnen und Lotsen. Sie haben eine zentrale Vermittlungsrolle in den Schulen, selbstverständlich unterstützt durch die schulpsychologischen Dienste. So arbeiten sie auch in den schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention mit. Wichtig sind daher vor allem Kenntnisse der örtlichen Unterstützungs- und Beratungsangebote.
Beratungslehrkräfte ergänzen und intensivieren die Beratungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer. In den Bezirksregierungen werden Beratungslehrkräftefortbildungen angeboten, in denen die Teilnehmenden eine Qualifikationserweiterung erlangen. Ziel ist die Aneignung und Erweiterung beratungs- und systembezogener Kompetenzen, die für die Tätigkeit von Beratungslehrkräften an ihren Schulen bedeutsam sind.
Es wird empfohlen, dass sich Beratungslehrkräfte benachbarter Schulen vernetzen, auch Schulstufen- und Schulformübergreifend, und gemeinsam mit den im Schulumfeld vorhandenen Beratungseinrichtungen Wege suchen, dass eine ggf. erforderliche Beratung auch dann erfolgen kann, wenn die spezifische Beratungskompetenz nicht in der eigenen Schule vorgehalten werden kann.
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