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Berufliches Gymnasium (AHR) & Berufsabschluss

Im Beruflichen Gymnasium erwirbst du deine allgemeine Hochschulreife sowie berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. In sogenannten Profilfächern werden wesentliche berufliche Inhalte vermittelt. Zusätzlich zur allgemeinen Hochschulreife gibt es in einigen Bildungsgängen die Möglichkeit einen Beruf nach Landesrecht zu erwerben. Dies  gelingt durch einen Unterricht, in dem Praxisphasen mit  dem theoretischen Unterricht eng verzahnt werden.

1. Ziel: Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und allgemeine Hochschulreife

In der Verbindung von allgemeiner und beruflicher Bildung gelangen die Schülerinnen und Schüler in diesen Bildungsgängen zum Abitur.

  • Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Der Unterricht im Beruflichen Gymnasium ist in Grund- und Leistungskurse gegliedert. Die Fächer sind nach Aufgabenfeldern geordnet: sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich, mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch sowie Religionslehre, Sport oder Sport/Gesundheitsförderung, die keinem Aufgabenfeld zugeordnet sind.

Im berufsbezogenen Lernbereich werden die profilbildenden Fächer sowie in der Regel Mathematik, Naturwissenschaften, Englisch, die zweite Fremdsprache, Informatik und Wirtschaftslehre unterrichtet. Diese Fächer bereiten gezielt auf ein entsprechendes Studium oder eine Berufsausbildung vor.

Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch, Religionslehre, Sport und Gesellschaftslehre mit Geschichte. Im Differenzierungsbereich können die Schulen individuelle und regionale Schwerpunkte setzen.

In folgenden Fachbereichen werden Bildungsgänge angeboten:

  • Ernährung
  • Gestaltung
  • Gesundheit und Soziales
  • Informatik
  • Technik
  • Wirtschaft und Verwaltung

Eines der beiden Leistungskursfächer ist immer ein profilbildendes Fach, zum Beispiel

  • im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung:
    • das Fach Betriebswirtschaftslehre
  • im Fachbereich Ernährung:
    • das Fach Ernährung
  • Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Berufs-kolleg erworben haben, können unter Beibehaltung des Fachbereichs/des fachlichen Schwerpunkts unmittelbar in die Jahrgangsstufe 12 des Beruflichen Gymnasiums aufgenommen werden. Sie müssen dabei Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachweisen.
  • Schülerinnen und Schüler, die den schulischen T eil der Fachhochschulreife erworben haben, aber in einen anderen Fachbereich/fachlichen Schwerpunkt wechseln möchten, können in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die den schulischen T eil der Fachhochschulreife erworben haben, aber nicht über die notwendigen Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache verfügen, können ebenfalls in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.
  • Wer den Bildungsgang nach der Jahrgangsstufe 11, 12 oder 13 verlässt, kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife zuerkannt bekommen.
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Studium an allen Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Technischen Hochschulen und allen weiteren Hochschulen)
  • Berufsausbildung

2. Ziel: Berufsabschluss nach Landesrecht und allgemeine Hochschulreife

Schülerinnen und Schüler erlernen in vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht und können gleichzeitig die allgemeine Hochschulreife erwerben. Dies gelingt durch einen Unterricht, in dem Praxisphasen mit dem theoretischen Unterricht eng verzahnt werden.

Mit der Doppelqualifizierung stehen den Absolventinnen und Absolventen viele Wege offen: Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen. Der Berufsabschluss als Staatlich geprüfte technische oder kaufmännische Assistentinnen und Assistenten oder als Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher bietet interessante berufliche Perspektiven.

  • Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Die Assistenten-Bildungsgänge dauern 3 ¼ Jahre.

Der Unterricht im Beruflichen Gymnasium ist in Grund- und Leistungskurse gegliedert. Die Fächer der Stundentafel sind nach Aufgabenfeldern geordnet: sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich, mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch sowie Religionslehre, Sport oder Sport/Gesundheitsförderung, die keinem Aufgabenfeld zugeordnet sind.

Im berufsbezogenen Lernbereich werden die profilbildenden Fächer sowie in der Regel Mathematik, Naturwissenschaften, Englisch, die zweite Fremdsprache, Informatik und Wirtschaftslehre unterrichtet. Diese Fächer bereiten gezielt auf ein entsprechendes Studium vor.

Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch, Religionslehre, Sport und Gesellschaftslehre mit Geschichte. Im Differenzierungsbereich können die Schulen individuelle und regionale Schwerpunkte setzen.

In der Jahrgangsstufe 12 wird ein Betriebspraktikum von mindestens vier Wochen durchgeführt.

Am Ende der Jahrgangsstufe 13 sind die Abiturprüfung und der erste Teil der Berufsabschlussprüfung abzulegen. Der zweite T eil der Berufsabschlussprüfung zu Staatlich geprüften Assistentinnen und Assistenten erfolgt nach einem schulisch begleiteten zwölfwöchigen Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 14.

Die Erzieherinnen und Erzieher absolvieren nach der Abiturprüfung und dem ersten T eil der Berufsabschlussprüfung in der Jahrgangsstufe 14 ein zwölfmonatiges Berufspraktikum, das mit dem zweiten T eil der Berufsabschlussprüfung endet.

Eines der beiden Leistungskursfächer ist immer ein profilbildendes Fach, zum Beispiel:

  • bei Staatlich gepr. gestaltungstechnischen Assistentinnen/Assistenten

das Fach Gestaltungstechnik

  • bei Staatlich gepr. bautechnischen Assistentinnen/Assistenten

das Fach Bautechnik

  • Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Berufskolleg erworben haben, können unter Beibehaltung des Fachbereichs/des fachlichen Schwerpunkts unmittelbar in die Jahrgangsstufe 12 des Beruflichen Gymnasiums aufgenommen werden. Sie müssen dabei Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachweisen.
  • Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, aber in einen anderen Fachbereich/fachlichen Schwerpunkt wechseln möchten, können in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, aber nicht über die notwendigen Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache verfügen, können ebenfalls in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.
  • Wer den Bildungsgang nach der Jahrgangsstufe 11, 12 oder 13 verlässt, kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife zuerkannt bekommen.
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Berufsabschluss nach Landesrecht

     

  •  Studium an allen Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Technischen Hochschulen und allen weiteren Hochschulen)
  • Einstieg in die Berufstätigkeit

Fachbereich Gestaltung

  • Staatl. gepr. gestaltungstechn. Assistentin/Assistent

 

Fachbereich Gesundheit und Soziales

  • Staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher (vier Jahre inklusive eines fachpraktischen

Ausbildungsjahres)

 

Fachbereich Informatik

  • Staatl. gepr. informationstechn. Assistentin/Assistent

 

Fachbereich Technik

  • Staatl. gepr. bautechn. Assistentin/Assistent
  • Staatl. gepr. biologisch-techn. Assistentin/Assistent
  • Staatl. gepr. chemisch-techn. Assistentin/Assistent
  • Staatl. gepr. elektrotechn. Assistentin/Assistent
  • Staatl. gepr. konstruktions- und fertigungstechn. Assistentin/Assistent
  • Staatl. gepr. physikalisch-techn. Assistentin/Assistent
  • Staatl. gepr. umwelttechn. Assistentin/Assistent

 

Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung

  • Staatl. gepr. techn. Assistentin/Assistent für Betriebsinformatik
  • Staatl. gepr. kaufm. Assistentin/Assistent