Berufsfachschule (EESA/MSA) & Berufsabschluss
Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit Bestehen der Abschlussprüfung einen Berufsabschluss nach Landesrecht. Mit der Zulassung zur Abschlussprüfung kann gleichzeitig der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) verbunden sein, bei entsprechenden Leistungen auch mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Ziel: Berufsabschluss nach Landesrecht und Mittlerer Schulabschluss (MSA)
Aufgenommen wird, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Mindestens ein Erster Schulabschluss für den Bildungsgang Staatlich gepr. Assistentin/Assistent für Ernährung und Versorgung; Schwerpunkt Service
- Mindestens ein Erster Schulabschluss und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für den Besuch der Bildungsgänge:
- Staatlich gepr. Kinderpflegerin/Kinderpfleger
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent; Schwerpunkt Heilerziehung
- Sowie für die praxisintegrierte Form einen Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung, wie z. B. einer Kindertagesstätte
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent; Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Der Unterricht umfasst 32 bis 35 Unterrichtstunden pro Woche. Praktika im Umfang von 16 Wochen sind integriert. Die Bildungsgänge
- Staatlich gepr. Kinderpflegerin/Kinderpfleger
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent; Schwerpunkt Heilerziehung
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent; Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder
werden auch in der sogenannten praxisintegrierten Form (PiA) angeboten. In dieser Form findet an 2 bis 3 Tagen/Woche Unterricht am Berufskolleg statt und an den anderen Tagen wird in einer Einrichtung z. B. Kindertagesstätte gearbeitet.
Berufsabschluss als
- Staatlich gepr. Kinderpflegerin/Kinderpfleger
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent; Schwerpunkt Heilerziehung
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent; Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder
- Staatlich gepr. Assistentin/Assistent für Ernährung und Versorgung; Schwerpunkt Service
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), bei entsprechenden Leistungen auch mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
- Berufstätigkeit
- Der erfolgreiche Berufsabschluss zusammen mit dem Mittleren Schulabschluss ist die Aufnahmevoraussetzung für die entsprechenden Bildungsgänge der Fachschule, wie z. B. die Fachschule für Sozialpädagogik oder Fachschule für Heilerziehungspflege.