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Schülerin und Lehrerin berühren ihre Hände in einer "High Five"-Geste. Beide lächeln dabei.

Besoldung der Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I

Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. Mai 2023

Die Eckpunkte für die Anpassung der Lehrkräftebesoldung lauten:
 

  • Die Besoldung der Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I der Besoldungsgruppe A 12 wird in fünf Schritten in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.
     
  • Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Lehrkräften, die ihre Ausbildung nach Lehrerausbildungsgesetz 2009 absolviert haben und sogenannten nach altem Recht ausgebildeten Bestandslehrkräften.
     
  • Seit 1. November 2022 erhalten alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I der Besoldungsgruppe A 12 eine jeweils zum 1. August eines Jahres aufwachsende monatliche (ruhegehaltfähige) Zulage in Höhe von zurzeit 460,- Euro
     
  • Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I der Besoldungsgruppe A 12 kraft Gesetzes in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet.
     
  • Die Mehrausgaben für die Anpassung der Besoldung der Lehrkräfte belaufen sich allein im Zeitraum 2022 bis 2026 auf knapp 900 Millionen Euro.
     

Das Gesetz wurde am 25. Mai 2023 vom Landtag verabschiedet. Damit wurde  der entsprechende Auftrag der Koalitionsvereinbarung 2022 bis 2027 von CDU und GRÜNEN umgesetzt.

Die tarifvertraglichen Folgen der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes für tarifbeschäftigte Lehrkräfte zum 1. August 2026 sind in einem Merkblatt (Stand: 02/2026) dargestellt.