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Besoldung der Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I
Das Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften wurde vom Landtag verabschiedet.
Die Eckpunkte für die Anpassung der Lehrkräftebesoldung lauten:
- Die Besoldung der Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I der Besoldungsgruppe A 12 wird in fünf Schritten in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.
- Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Lehrkräften, die ihre Ausbildung nach Lehrerausbildungsgesetz 2009 absolviert haben und sogenannten nach altem Recht ausgebildeten Bestandslehrkräften.
- Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I der Besoldungsgruppe A 12 eine monatliche (ruhegehaltfähige) Zulage in Höhe von 115,- Euro. Die Zahlung der Zulage wurde bereits, im Wege von Abschlagszahlungen, rückwirkend zum 1. November 2022 mit der Bezügezahlung für den Monat Januar 2023 aufgenommen.
- Die Zulage erhöht sich jährlich jeweils zum 1. August – und zwar ab 1. August 2023 auf 230,- Euro, ab dem 1. August 2024 auf 345,- Euro und ab dem 1. August 2025 auf 460,- Euro.
- Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I der Besoldungsgruppe A 12 kraft Gesetzes in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet.
- Die Mehrausgaben für die Anpassung der Besoldung der Lehrkräfte belaufen sich allein im Zeitraum 2022 bis 2026 auf knapp 900 Millionen Euro.
Das Gesetz wurde am 25. Mai 2023 vom Landtag verabschiedet. Damit wird der entsprechende Auftrag der Koalitionsvereinbarung 2022 bis 2027 von CDU und GRÜNEN umgesetzt.
Die tarifvertraglichen Folgen der beabsichtigten Änderung des Landesbesoldungsgesetzes für tarifbeschäftigte Lehrkräfte sind in einem Merkblatt dargestellt.
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