Dachmarke Bildungsportal NRW
Eine Schülerin steht in einem Museum mit dem Handy in der Hand und einem Kopfhörer im Ohr vor einer Skulptur.

Chancenbudget Kultur

„Kulturelle Bildung fördert Kreativität, Innovation, kritisches Denken und den Respekt für kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt.“ (Deutsche UNESCO-Kommission)

Zur Finanzierung von Angeboten kultureller Bildung erhalten Startchancen-Schulen ein zusätzliches Chancenbudget Kultur, das anteilig – auf der Basis der jeweiligen Schülerzahlen – vergeben wird. Die zusätzlichen Finanzmittel werden erstmals zum Schuljahr 2026/2027 bereitgestellt.

Warum ein „Chancenbudget Kultur“?

Das Chancenbudget Kultur eröffnet Schulen im Startchancen-Programm eine besondere Möglichkeit, Chancengerechtigkeit zu fördern, Teilhabe sicherzustellen und junge Menschen nachhaltig zu stärken. Kulturelle Bildung wird zur Gestaltung einer anregungsreichen Schulkultur genutzt. Sie wirkt sich positiv auf die Entwicklung der Persönlichkeit aus und unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, ihre sozial-emotionalen Kompetenzen auszubauen. In der Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur entdecken Schülerinnen und Schüler neue Ausdrucksformen, stärken ihr Selbst­bewusstsein und sammeln wertvolle Selbst­wirksamkeitserfahrungen. Das Chancenbudget Kultur leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und unterstützt gleichzeitig die Öffnung der Schule in den Sozialraum. Es setzt genau dort an, wo sonst häufig Mittel fehlen: Beim Besuch einer Ausstellung in der Umgebung, zur Durchführung eines Musikworkshops in der Schule oder bei der Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern – im Unterricht oder außerhalb.

Was wird gefördert? 

Das Chancenbudget Kultur ist für Schulen im Startchancen-Programm vielfältig nutzbar, z.B. für Exkursionen zu Kulturorten (z.B. Bühnen, Museen, Bibliotheken, Kinos) oder auch für künstlerische Kooperationsprojekte an der Schule. Die geplanten Maßnahmen können – angebunden an Kernlehrpläne und Schulcurriculum – im Unterricht durchgeführt werden oder im außerunterrichtlichen Bereich bzw. dem Ganztag stattfinden. Gefördert werden Projekte an den Startchancen-Schulen in allen künstlerischen Sparten aller Schulformen der Primar- und Sekundarstufe I sowie in Bildungsgängen zur vollzeitschulischen Ausbildungsvorbereitung an Berufskollegs. Über die curriculare Anbindung hinaus ist die unterrichtliche Vor- und Nachbereitung wesentlicher Faktor für die Wirksamkeit der Maßnahme. Neben Eintrittsgeldern, Teilnahmegebühren oder Honoraren für Künst­lerinnen und Künstler sind auch Fahrtkosten sowie Verbrauchsmittel zur Durchführung von Projekten förderfähig. 

Wie erhalten die Schulen die Mittel?

Das Chancenbudget Kultur wird den Startchancen-Schulen im Wege einer fachbezogenen Pauschale über ihren Schulträger bereitgestellt. Der zweckgemäße Einsatz der Mittel ist nach Abschluss des Schuljahres durch den Schulträger mit einer rechtsverbindlichen Bestätigung nachzuweisen. Näheres regeln die Nebenbestimmungen des entsprechenden Bescheides. 

 

Beispiele für Grundschulen

  • Eine Musikerin oder ein Musiker erarbeitet mit den Kindern Text und Melodie eines Schulsongs
  • Suchen und Sammeln von Klängen im Schulraum für eine Soundcollage
  • Themen: Freundschaft, Mut, Vielfalt, Zusammenhalt
  • Förderung von Sprach-, Lese und Schreibkompetenzen, Rhythmus, Teamarbeit, sozial –emotionale Kompetenzen, Förderung der Identifikation mit der Schule
  • Präsentation beim Schulfest oder auf der Schulhomepage

Das Chancenbudget Kultur kann für Honorarkosten für Musikerinnen und Musiker sowie für Kosten verwendet werden, die durch die Produktion des Schulsongs entstehen. 

Weiterführende Literatur: Musik in Schule und Jugendarbeit. Informationen für Kooperationen. Remscheid 2016, 124 S. (merkheft.06, Schriftenreihe der Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW”) 

 

  • Zirkuspädagoginnen und -pädagogen arbeiten über mehrere Tage mit einer Grundschulklasse zu den Themen Vertrauen und Mut
  • Kinder lernen Jonglage, Akrobatik und Clownerie und reflektieren dabei spielerisch den Umgang mit Emotionen
  • Der Schulhof oder eine Turnhalle wird zur Manege für Begegnung und gemeinsames Lernen

Das Chancenbudget Kultur kann für Honorarkosten für Künstlerinnen und Künstler, Eintritt, Fahrtkosten sowie für Materialien (Requisiten, Kostüme) genutzt werden. 

Weiterführende Literatur: Zirkus mit Kindern und Jugendlichen. Potenziale für Jugendarbeit und Schule. Remscheid 2021, 84 S. (merkheft.04, 2., komplett überarbeitete Auflage, Schriftenreihe der Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW”)

Beispiele für die Klassenstufen 5 bis 7

  • Kooperation mit einem Museum
  • Originalobjekte werden durch eine Museumspädagogin oder einen Museumspädagogen in die Klasse gebracht („Museum im Koffer“)
  • Kinder verfassen kleine Geschichten zu den Objekten
  • Förderung von Schreiben, Erzählen, Zuhören
  • Präsentation der Geschichten vor Eltern/Großeltern im Klassenraum
  • Schule wird zum generationsübergreifenden Lernort

Das Chancenbudget Kultur kann für Honorarkosten des Museumspädagogen / der Museumspädagogin, für Transportkosten für die Objekte sowie für Materialien zur kreativen Gestaltung bzw. zur Präsentation verwendet werden. 

Weiterführende Literatur: Schule, Jugendarbeit und Museen. Informationen für die Kooperation mit Museen in NRW. 2. überarbeitete Auflage, Remscheid 2014 (merkheft.01, Schriftenreihe der Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW”)

  • Ein Theaterpädagoge / eine Theaterpädagogin erarbeitet mit Schülerinnen und Schülern eigene Szenen zu Themen wie Ausgrenzung, Streit, Versöhnung, Zusammenhalt
  • Förderung emotionaler Intelligenz, Ausdrucksfähigkeit, Sprachkompetenz, Stärkung des Klassenklimas
  • Aufführung vor Parallelklassen und Eltern, ggf. in einem Theater 

Das Chancenbudget Kultur kann für Honorare des Theaterpädagogen / der Theaterpädagogin sowie für Materialien (Kostüme, Requisiten, Bühnenbild), für Fahrtkosten und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. 

Weiterführende Literatur: Theater in Schule und Jugendarbeit. Informationen für Kooperationen. Remscheid 2012, 69 S. (merkheft.03, Schriftenreihe der Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW”)

  • Schülerinnen und Schüler entwickeln Animationsfilme zu Themen wie Freundschaft, Umwelt oder Schule
  • Gestaltung von Figuren und Kulissen, Erlernen von Kamera- und Schnitttechniken
  • Förderung von Kreativität, Medienkompetenz, sozial-emotionalen Kompetenzen und Ausdrucksfähigkeit
  • Premiere der Filme im Rahmen eines kleinen Filmfestivals an der Schule

Das Chancenbudget Kultur kann für das Honorar des Medienpädagogen / der Medienpädagogin, für die Ausleihe technischer Geräte, für Materialien zur künstlerischen Umsetzung (Kulissen, Requisiten, Figuren) verwendet werden. 

Weiterführende Literatur: Film in Schule und Jugendarbeit. Remscheid 2020, 78 S. (merkheft.08, Schriftenreihe der Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW”)

Beispiele für die Klassenstufen 8 bis 10

  • Kooperation mit einer Filmemacherin oder einem Filmemacher oder einem regionalen Medienzentrum
  • Schülerinnen und Schüler entwickeln kurze Filmclips zu Themen wie Toleranz, Vielfalt und persönliche Grenzen
  • Förderung von Medienkompetenz, Ausdrucksfähigkeit, Empathie und Teamarbeit
  • Die Filme werden im Stadtteilzentrum oder in der Aula präsentiert, mit anschließender Diskussionsrunde über Respekt und Zusammenleben
  • Stärkung der Fähigkeit eigene Werte sichtbar zu machen und unterschiedliche Perspektiven zu verstehen

Das Chancenbudget Kultur kann für das Honorar des Filmemachers / der Filmemacherin, für Materialien (Requisiten, Kulissen), Fahrtkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Ausleihe zusätzlicher Veranstaltungstechnik verwendet werden. 

Weiterführende Literatur: Film in Schule und Jugendarbeit. Remscheid 2020, 78 S. (merkheft.08, Schriftenreihe der Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW”)

  • Eine Autorin oder ein Autor arbeitet mit Schülerinnen und Schülern zum Thema „Heimat“
  • In Schreibwerkstätten entstehen eigene Kurzgeschichten, Gedichte oder Szenentexte
  • In Theatersessions werden die Texte mit Stimme, Bewegung und einfachen Requisiten lebendig
  • Die Arbeit verbindet Sprache, Ausdruck und Kreativität – fördert Selbstbewusstsein und Kommunikationsfähigkeit
  • In Kooperation mit einem Theaterhaus findet eine öffentliche Abschlusslesung auf einer echten Bühne statt
  • Eltern, Mitschülerinnen und Mitschüler und Nachbarschaft sind zur Präsentation eingeladen und erleben die Vielfalt der Ausdrucksformen

Das Chancenbudget Kultur kann für das Honorar des Autors / der Autorin, für Materialien (Requisiten, Bühnenausstattung), für Fahrtkosten und Eintritte sowie für Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. 

Weiterführende Literatur: Erzählen in Schule und Jugendarbeit. Potenziale – Partner – Praxis. Remscheid 2017, 82 S. (merkheft.07, Schriftenreihe der Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW”)

Wie können kulturelle Bildungsangebote langfristig wirken?

Kulturelle Bildungsangebote entfalten ihre nachhaltige Wirkung, wenn sie in den schulischen Alltag und die Schulentwicklung eingebettet sind. Einzelne Projekte oder Ausflüge können wichtige Impulse für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie für das Schulleben insgesamt geben. Langfristig wirken solche Angebote vor allem dann, wenn Erfahrungen aus künstlerischen Prozessen im Unterricht aufgegriffen, reflektiert und weitergeführt werden. So werden kulturelle Ausdrucksformen zu selbstverständlichen Bestandteilen schulischen Lernens und fördern kreative Problemlösefähigkeit, Teamarbeit und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler. 

Schulen profitieren, wenn sie dauerhafte Partnerschaften vor Ort mit außerschulischen Akteurinnen und Akteuren der Kultur wie Theaterpädagogen/-pädagoginnen, Musikern/Musikerinnen, Künstle­rinnen/ Künstlern sowie anderen Kulturschaffenden aufbauen. Solche Netzwerke ermöglichen wiederkehrende Angebote, abgestimmte Planung und die Entwicklung einer gemeinsamen Haltung zu kultureller Bildung. Zugleich vereinfachen sie Arbeitsprozesse und sparen so zeitliche Ressourcen bei wiederholter Durchführung. Wenn künstlerische Ansätze regelmäßig in Unterrichts- und Schul­entwicklung einfließen, entsteht eine lebendige Schulkultur, die kreative Teilhabe selbstverständlich macht und das Schulklima nachhaltig stärkt. Unterstützung erhalten Schulen dabei durch etablierte Qualitätsinstrumente wie den „Referenzrahmen Schulqualität NRW“ sowie die „Handreichung Kulturelle Bildung“. Sie bieten Orientierung, um kulturelle Bildungsprozesse gezielt zu reflektieren, zu sichern und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Wo finden Schulleitungen und Lehrkräfte passende Angebote und Unterstützung?

In Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche Einrichtungen und Institutionen kultureller Bildung, die auch für Schulen als Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung stehen. Im Folgenden ist hierzu eine kleine Auswahl aufgeführt. Bitte nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie weitergehende Unterstützung benötigen oder besuchen Sie die digitale Informationsveranstaltung „machBAR“ der Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW“ für vertiefende Hinweise. 

Die Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW“ informiert über die Grundlagen und Fachstrukturen kultureller Bildung in Nordrhein-Westfalen. Sie berät und begleitet Kommunen, Schulen und Einrichtungen der Jugendarbeit dabei, kulturelle Bildungsangebote für alle Kinder und Jugendlichen zu entwickeln und auf kommunaler Ebene sinnvoll zu vernetzen. 

Unter anderem unterstützt die Arbeitsstelle Schulen im Bereich der kulturellen Schulentwicklung. Auf ihrer Website gibt es hierzu viele hilfreiche Informationen – z. B. auch zur „Handreichung kulturelle Bildung basierend auf dem Referenzrahmen Schulqualität NRW“.   

www.kulturellebildung-nrw.de 

Seit 2005 fördert die Geschäftsstelle Bildungspartner NRW die Zusammenarbeit von Schulen mit kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen. Mehr als 1.500 Schulen und über 500 außerschulische Partner sind bereits Bildungspartner NRW. Wer mitmacht, profitiert von Kongressen und Fachveranstaltungen, Planungshilfen und Beratungsangeboten, Öffentlichkeitsarbeit und dem Wettbewerb „Kooperation. Konkret.“ Die drei digitalen Angebote BipaMap.NRW, BipaLab.NRW und BIPARCOURS sind für Schulen und außerschulische Partner hilfreiche Tools, ihre Kooperationen vielfältig zu gestalten. 

Bildungspartner NRW unterstützt die Kooperation von Schulen und kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen in zehn verschiedenen Initiativen: Archiv und Schule, Bibliothek und Schule, Bühne und Schule, Gedenkstätte und Schule, Medienzentrum und Schule, Museum und Schule, Musikschule und Schule, Natur und Schule, Sportverein und Schule, VHS und Schule. 

www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de 

Mit 51 Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat das Schulministerium NRW Kooperations­vereinbarungen geschlossen, um vor Ort die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und zwischen Schulen und Jugendämtern, Bibliotheken, Museen, Kirchen, Volkshochschulen und anderen Einrichtungen in der Region zu unterstützen und zu koordinieren. Diese Aufgabe obliegt insbesondere den hierfür eingerichteten Regionalen Bildungsbüros (RBBs). Für eine nachhaltige Kooperation von Schulen und Kultureinrichtungen sind die Regionalen Bildungsbüros daher wichtige Ansprechpartner. 

Fast alle Kommunen und Kreise in Nordrhein-Westfalen unterhalten Kulturbüros, die als Anlaufstelle für kulturellen Aktivitäten dienen und hier vielfältige Funktionen erfüllen. Auch im Bereich kultureller Bildung sind die Kulturbüros wichtige lokale Koordinierungs- und Beratungsstellen für Schulen und ihre Kooperationspartner aus Kunst und Kultur. Informationen zu den lokalen Kulturbüros sind auf den offiziellen Webseiten der Städte bzw. Kreise aufgeführt.