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Ganztag in der Sekundarstufe I

Ganztagsschulen der Sekundarstufe I erhalten einen 20%igen Stellenzuschlag, bei einigen Förderschultypen sogar 30 %. Die Schulen können die Stellenzuschläge über das Programm "Geld oder Stelle" teilweise kapitalisieren. 

Ganztagsschulen der Sekundarstufe I erhalten einen 20%igen Stellenzuschlag, bei einigen Förderschultypen sogar 30 %. Die Schulen können die Stellenzuschläge über das Programm "Geld oder Stelle" teilweise kapitalisieren. Hierzu ist es erforderlich, dass die Schulträger den Bezirksregierungen zum 30.12. des Vorjahres des jeweiligen Schuljahres einen Antrag vorlegen.

Ähnliches gilt für die pädagogische Übermittagbetreuung in Halbtagsschulen der Sekundarstufe I. Die Schulen können die Mittel in voller Höhe "kapitalisieren". Es gilt das selbe Verfahren wie bei Ganztagsschulen.

Grundlagenerlass Gebundener Ganztag sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote an Schulen der Sekundarstufe I und an Förderschulen

Bislang wurden Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I in einem gemeinsamen Erlass geregelt (Runderlass „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23. Dezember 2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85; BASS 12-63 Nr. 2).

Aufgrund des ab 1. August 2026 aufwachsenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder in der Primarstufe wurde der Runderlass für die Offene Ganztagsschule in der Primarstufe neu gefasst (Runderlasses „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 2. Juli 2024 (MB.NRW 2026 Nr. 92; BASS 12-63 Nr. 2).

Zum 1. August 2026 bedarf es daher eines separaten Grundlagenerlasses für den Gebundenen Ganztag sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote an Schulen der Sekundarstufe I und an Förderschulen. In dem nun veröffentlichten Runderlass „Gebundener Ganztag sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote an Schulen der Sekundarstufe I und an Förderschulen“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23. April 2026 werden die bisher gültigen Regelungen weitestgehend wortgleich übernommen. An einigen Stellen wurden Begrifflichkeiten und Rechtsbezüge aktualisiert. Es ergeben sich für die gebundenen Ganztagsschulen keine grundlegenden strukturellen Änderungen; auch die bisherige Finanzierungslogik bleibt vollumfänglich erhalten.

Eingefügt wurden Hinweise zur Ermöglichung rechtsansprucherfüllender Angebote in der Primarstufe gebundener Ganztagsförderschulen. Die entsprechenden Regelungen im Erlass gelten dann ausschließlich für diese Zielgruppe.