Sicherheit, Aufsicht und Erste Hilfe im Ganztag
Konkrete Einzelfragen sollten unabhängig von den grundsätzlichen Regelungen jedoch stets mit der Unfallkasse besprochen werden. Lehr- und Fachkräfte im Ganztag können auch an Schulungen zur Ersten Hilfe teilnehmen, die von der Unfallkasse NRW angeboten und finanziert werden.
Verwaltungsvorschriften zu §57 Abs. 1 SchulG - Aufsicht -
Social Media Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: