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Ganztag im Primarbereich

Für die offene Ganztagsschule im Primarbereich stellt das Land Lehrerstellen und Personalkostenzuschüsse zur Verfügung. 

Für die offene Ganztagsschule im Primarbereich stellt das Land Lehrerstellen und Personalkostenzuschüsse zur Verfügung. Anträge werden von den Schulträgern zum 31. März eines Jahres für das kommende Schuljahr den Bezirksregierungen vorgestellt. Für Kinder, die zwar eine offene Ganztagsschule besuchen, aber nicht regelmäßig am Ganztag teilnehmen möchten, gibt es eine zusätzliche Betreuungspauschale, die vom Schulträger nach Bedarf eingesetzt werden kann, ggf. auch für zusätzliche Angebote vor 8 Uhr oder nach 16 Uhr oder in den Ferien.

Schulen, die nicht als offene Ganztagsschule arbeiten, können einen Personalkostenzuschuss über das Programm "Schule von acht bis eins", im ländlichen Raum bei zusätzlichen Nachmittagsangeboten über das Programm "Dreizehn Plus" erhalten. Die Anträge sind ebenfalls von den Schulträgern zum 31. März eines Jahres vorzulegen.