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Schulministerium setzt Bürokratieabbau fort und befreit Schulen von Berichtspflichten

Ministerin Feller: Wir entlasten unsere Schulen beim Verwalten und geben ihnen mehr Zeit zum Gestalten

02.11.2026

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: 

Nordrhein-Westfalen treibt den Bürokratieabbau an Schulen weiter voran. Dazu hat das Schulministerium in erheblichem Umfang schulische Berichtspflichten vollständig gestrichen, Abfragen gebündelt und Erhebungszeitpunkte reduziert. Schulen und Schulaufsicht wurden darüber am Montag, 2. November 2026, umfassend informiert. 

Ministerin Feller: „Wir geben unseren Schulen mehr Zeit fürs Wesentliche: die Arbeit mit unseren Kindern und Jugendlichen. Dazu entlasten wir Schulleitungen und Lehrkräfte in erheblichem Umfang von Bürokratie. Wir unterstützen unsere Schulen mit Künstlicher Intelligenz bei den verbleibenden Verwaltungsaufgaben. Und wir führen auf allen Ebenen der Schulaufsicht eine Bürokratie-Bremse ein.“

Gemeinsam mit den Bezirksregierungen hat das Schulministerium alle Abfragen auf den Prüfstand gestellt, die bislang von der Schulaufsicht an die Schulen gerichtet wurden. Um die Berichtspflichten auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren, wurden in einem ersten Schritt alle Abfragen auf „Null“ gesetzt. Das heißt: Die Bezirksregierungen waren in Abstimmung mit den Schulämtern gebeten, alle verzichtbaren Abfragen zu streichen und dem Ministerium lediglich diejenigen Abfragen vorzulegen, die für eine wirksame Steuerung des Schulsystems unbedingt notwendig sind. Diese Notwendigkeit war jeweils inhaltlich zu begründen. Aus zunächst rund 200 Abfragen, die als notwendig benannt wurden, hat das Schulministerium nach einer Bereinigung (v.a. Doppelungen) insgesamt 92 Abfragen identifiziert, die sich von der Schulaufsicht an die Schulen richten und zur Beibehaltung empfohlen waren. 

Nach Prüfung durch das Ministerium entfallen mehr als 40 Prozent dieser insgesamt 92 benannten und geprüften Abfragen. Nur noch elf Abfragen werden künftig an alle Schulen in Nordrhein-Westfalen adressiert. Dazu gehören unter anderem die jährliche Erhebung der Amtlichen Schuldaten (ASD), die Unterrichtstatistik UntStat sowie situative Abfragen, beispielsweise aus dem Parlament oder von Verbänden.

Weitere 42 Abfragen richten sich entweder nur an einzelne Schulformen oder ausgewählte Schulen, die an bestimmten Programmen oder Schulversuchen – wie dem Startchancen-Programm oder der Fachoberschule Polizei – teilnehmen. 31 der insgesamt verbleibenden 53 Abfragen müssen höchstens einmal im Jahr oder seltener bearbeitet werden. Zudem wurden 19 Abfragen optimiert, um den in den Schulen entstehenden Aufwand zu reduzieren. Dazu wurden unter anderem Erhebungen über Regierungsbezirke hinweg vereinheitlicht, Abfragen in digitale Tools überführt und Fragenkataloge sowie Abfragezeitpunkte reduziert. So wird die Zahl der neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler künftig nicht mehr alle zwei Wochen, sondern nur noch viermal im Jahr abgefragt und für die ASD bedarf es ab dem Schuljahr 2027/28 keiner zusätzlichen Statistiksoftware mehr. Stattdessen werden die Daten über das landeseigene Schulverwaltungsprogramm SchILD.NRW erhoben.

Ministerin Feller: „Die verbleibenden Abfragen liefern wichtige Daten, um den Personalbedarf der Schulen zu planen, Stellen zuzuweisen, die Unterrichtsversorgung sicherzustellen oder Schulplätze zu vergeben. Auch auf regelmäßige Rückmeldungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz können und wollen wir im Interesse der Mitarbeitenden an unseren Schulen nicht verzichten. Viele der Abfragen, die nicht vollständig entfallen konnten, organisieren wir in Zukunft deutlich effizienter. Mit unserer Bürokratie-Bremse verpflichten wir uns außerdem auf allen Ebenen der Schulaufsicht zu bürokratischer Zurückhaltung.“

Konkret bedeutet das: Der strenge Maßstab, den das Schulministerium an die bestehenden Abfragen angelegt hat, gilt auch für die Zukunft. Halten Schulämter und/oder Bezirksregierungen eine zusätzliche Abfrage für nötig – unabhängig davon, ob diese nur einmalig oder regelmäßig durchgeführt werden soll –, so ist die Planung hierfür grundsätzlich dem Schulministerium zur Freigabe vorzulegen. Dabei ist auch ebenen-übergreifend zu prüfen, ob die benötigten Daten bereits an anderer Stelle zur Verfügung stehen oder der Informationsbedarf anderweitig gedeckt werden kann.

Ministerin Feller: „Wir entlasten unsere Schulen beim Verwalten und geben ihnen mehr Zeit zum Gestalten: zum Gestalten des Schulalltags, zum Gestalten des Unterrichts und zum Gestalten der gemeinsamen Arbeit. Mit unserer Bürokratie-Bremse wollen wir dafür sorgen, dass die freiwerdenden Ressourcen nicht gleich wieder durch neue Aufgaben gebunden werden. Zugleich unterstützen wir Schulleitungen und Lehrkräfte mit KI-Assistenzen, die gezielt auf ihre Arbeit zugeschnitten sind.“

Noch vor den Sommerferien hatte Schulministerin Feller die ersten vier KI-Assistenzen für den AIS.chat vorgestellt, der allen Schulen kostenfrei zur Verfügung steht. Zum laufenden Schuljahr hat das Schulministerium eine weitere KI-Assistenz entwickelt, die Schulen dabei hilft, aus den Ergebnissen des Zentralen Schülerfeedbacks erste Ideen für die Weiterentwicklung ihrer Schulkultur abzuleiten. Eine weitere KI-Assistenz zur Demokratiebildung ist in Arbeit.

Darüber hinaus setzt das Schulministerium eine ganze Reihe weiterer Vorschläge um, die Schulleitungen über das Funktionspostfach „Bürokratieabbau“ gemacht hatten. Dazu gehören beispielsweise die Zusammenführung der verschiedenen Einstellungsportale zum neuen zentralen Portal „Mein Weg in den Schuldienst“ (meWiS), die Digitalisierung des Anmeldeverfahrens samt Anmeldeschein für den Übergang auf die weiterführende Schule sowie die Weiterentwicklung der landeseigenen Schulverwaltungssoftware SchILD.NRW zur automatisierten Erstellung digitaler Schulbescheinigungen.

 

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Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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