Logo Bildungsland NRW - Bildungsportal

Erprobungsstufe

In der Erprobungsstufe bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit. Vor dem Hintergrund der Lernerfahrungen in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Fächer und Lernangebote, Unterrichtsmethoden, Anforderungen sowie Überprüfungsformen des Gymnasiums heran.

In der Erprobungsstufe bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit. Vor dem Hintergrund der Lernerfahrungen in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Fächer und Lernangebote, Unterrichtsmethoden, Anforderungen sowie Überprüfungsformen des Gymnasiums heran. Sie entwickeln und beobachten die Kompetenzen der Kinder mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die Perspektive eines dauerhaften Verbleibs am Gymnasium sicherer zu machen beziehungsweise eine dem Wohl des Kindes entsprechende Korrektur rechtzeitig vorzubereiten.

Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über, eine einmalige freiwillige Wiederholung einer der beiden Jahrgangsstufen ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten nach Entscheidung der Erprobungsstufenkonferenz jedoch möglich. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch des Gymnasiums. Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden muss, so wird den Erziehungsberechtigten eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich übermittelt und gleichzeitig ein Beratungstermin angeboten. Auf Antrag der Eltern ist auch ein früherer Wechsel möglich, wenn dies im Interesse des Kindes geboten erscheint. Die Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel des Kindes in die empfohlene Schulform.