Fördermöglichkeiten für schulische Gedenkstättenfahrten
Gedenkstättenfahrten sind ein wichtiger Baustein der Erinnerungskultur an Schulen.
Seit Mai 2018 fördert das Schulministerium Nordrhein-Westfalen Fahrten zu Gedenkstätten im In- und europäischen Ausland. Damit unterstützt das Land die Schulen in ihrer historisch-politischen Bildungsarbeit. Die zugrunde liegende „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung von Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft“ legt dabei Voraussetzungen, Förderumfang und Antragsverfahren für die finanzielle Unterstützung der Gedenkstättenfahrten fest. Durch eine am 18. Mai 2026 veröffentlichte Aktualisierung der Förderrichtlinie wird ab sofort ein unbürokratischeres und flexibleres Antragsverfahren ermöglicht.
Das wird gefördert:
- Schulfahrten zu Gedenkstätten, Kriegsgräbern und Erinnerungsorten politischer Gewaltherrschaft (Gedenkstättenfahrten) von Schulen aus NRW
- digitale Besuche von Gedenkstätten, Kriegsgräbern und Erinnerungsorten
- Klassen und Jahrgangsstufen 8 - 13 aller Schulformen
- Ziele können im Inland und im europäischen Ausland liegen
Fördervoraussetzungen:
- Ziele: Gedenk- und Erinnerungsorte, Kriegsgräberstätten sowie Museen und Archive mit entsprechendem Lernangebot
- der Besuch der Gedenkstätte / das erinnerungskulturelle Lernen stehen im Mittelpunkt der Fahrt
- mindestens 3 Schulstunden werden am Gedenkort verbracht (bei Auslandsfahrten jeweils 4 Schulstunden an zwei Tagen) oder bei digitalen Besuchen ein geführter Live-Rundgang über mindestens 90 Minuten
- pädagogische Vor- und Nachbereitung im Unterricht
Umfang der Förderung:
- Förderung von maximal 50 Euro pro Person für Fahrten ins Inland (maximal 150 Euro pro Person für Fahrten ins Ausland)
- Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel, Reisebusse)
- Unterbringung und Verpflegung
- Eintrittsgelder und Honorare
- vorbereitende Veranstaltungen (z.B. Zeitzeugenbesuche)
- mind. 20% der Ausgaben müssen als Eigenanteil erbracht werden
- Digitale Besuche werden mit einem Festbetrag von 300 Euro bezuschusst, es ist ein Eigenanteil von mindestens 30 Euro zu erbringen.
Wichtig: Die Fördermittel des Landes NRW können nicht anderen öffentlichen Förderungen kombiniert werden.
Die Anträge müssen digital über die Plattform https://www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de eingereicht werden.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur Förderrichtlinie, Antragsformulare, didaktische Hinweise und Ratschläge, Termine für Informationsveranstaltungen sowie persönliche telefonische Beratung zu Antragsmodalitäten, Konzepten und weiteren Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Beratungshomepage bei Bildungspartner NRW unter https://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/de/angebote/foerderung/gedenkstaettenfahrten/gedenkstaettenfahrten.html.