
Fortbildung
Die Themenbereiche der Lehrerfortbildung sind vielfältig aufgestellt. Informationen zu Pflichtfortbildungen, Schulleitungsqualifizierungsmaßnahmen oder Suchmaschinen für Fortbildungen erhalten Sie auf den folgenden Seiten.
Staatliche Fortbildung
Die staatliche Lehrerfortbildung erfolgt in NRW durch Moderatorinnen und Moderatoren der 53 Kompetenzteams und der fünf Bezirksregierungen.
Moderatorinnen und Moderatoren sind für diese Tätigkeit qualifizierte Lehrkräfte.
Die Fortbildungsarbeit der 53 Kompetenzteams wird im Rahmen der Fortbildungsinitiative NRW auf die Unterrichtsentwicklung für eine neue Lehr- und Lernkultur fokussiert.
Die „Menükarte Lehrerfortbildung“ der 53 Kompetenzteams bietet in acht Fortbildungsprogrammen die passenden Unterstützungsangebote in zwei großen Themenfeldern:
Schulentwicklung
- Schulentwicklungsberatung
- Fortbildungsplanung
- Schulkultur entwickeln – Demokratie gestalten
Fokus Unterrichtsentwicklung – für eine neue Lehr- und Lernkultur
- Standard- und kompetenzorientierte Unterrichtsentwicklung in den Fächern
- Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion
- Vielfalt fördern analog
- Vielfalt fördern MOOC
- Lernmittel- und Medienberatung
- Kooperation mit Bildungspartnern
Die Bezirksregierungen bieten insbesondere Fortbildungen für schulische Führungskräfte, Qualifikationserweiterungen (Zertifikatskurse für Bedarfsfächer) sowie spezifische Fortbildungen für Berufskollegs und für Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an.
Das Landeszentrum für Schulleitungsqualifikationen, Schulmanagement NRW, übernimmt zentrale Entwicklungsaufgaben im Bereich der Führungskräftequalifizierung, zum Beispiel die Schulleitungsqualifizierung für zukünftige Schulleiterinnen und Schulleiter (SLQ) oder die Schulleitungsbegleitung (Coaching), und unterstützt die Bezirksregierungen bei den Eignungsfeststellungsverfahren (EFV).
Alle staatlichen Fortbildungsangebote sind auffindbar über die Suchmaschine Lehrerfortbildung unter www.suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de.
Fortbildung durch andere Anbieter
Es gibt ein breites Fortbildungsangebot durch eine Vielfalt anderer Anbieter und Träger. Diese Angebote können von den Schulen aus den Fortbildungsbudgets finanziert werden.
Die Anbieter können die Aufnahme ihrer Angebote in die Suchmaschine Lehrerfortbildung beantragen und durchlaufen dafür ein vereinfachtes Zertifizierungsverfahren.
Sie müssen ihre Zulassung bei der Medienberatung NRW beantragen und eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, in der sie versichern, dass ihre Fortbildung den bildungspolitischen Grundsätzen des Landes NRW entspricht. Nach Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung haben die Anbieter über verschiedene Schnittstellen die Möglichkeit ihre Angebote in die Fortbildungssuchmaschine für Lehrerinnen und Lehrer einzubinden.
In NRW gibt es keine formale Anerkennung und Empfehlung des Ministeriums für Schule und Bildung von Fortbildungen anderer Anbieter.
Qualitätsentwicklung durch Fortbildung
Zur kontinuierlichen Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sind Fortbildungen für das Schulpersonal unerlässlich (§ 57 - 60 SchulG).
Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten fortzubilden (§ 57 Abs. 3 SchulG).
Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden eigenverantwortlich im Rahmen der von der Lehrerkonferenz gemäß § 68 Abs. 3 Nr. 3 SchulG beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung und wirken auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist nach § 69 Abs. 2 SchulG zu beteiligen (§ 59 Abs. 6 SchulG).
Fortbildungsbudgets der öffentlichen Schulen
Jede Schule erhält pro hauptamtlicher (ha) / hauptberuflicher (hb) Lehrkraft einen Betrag von 45 Euro (BK 75 Euro), in jedem Falle aber ein Mindestbudget von 1.200 Euro. Die Höhe des Budgets richtet sich nach der Zahl der hauptamtlichen / hauptberuflichen Lehrkräfte der jeweiligen Schule.
Bei der Zuweisung der Fortbildungsbudgets werden die von den Schulen bis zum 1. April nicht verausgabten Fortbildungsmittel auf die Fortbildungsbudgets des laufenden Jahres angerechnet. Restmittel in Höhe der im vorangegangenen Haushaltsjahr zugewiesenen Mittel, mindestens jedoch 1.600 Euro, bleiben unberücksichtigt. Dabei ist der Kontostand bei FBON (Fortbildungsbudget Online) zum Stichtag 1. April eines jeden Jahres maßgeblich.
Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Berechnungsformel:
Zuweisung Vorjahr |
errechnetes Fortbildungsbudget lfd. Jahr |
Restmittel am 01.04. jeden Jahres | Zuweisung lfd. Jahr |
1.350 € | 1.440 € | 1.600 € | volle Zuweisung = 1.440 € |
1.350 € | 1.440 € | 1.800 € | reduzierte Zuweisung = 1.240 € |
1.350 € | 1.440 € | 3.100 € | keine Zuweisung |
2.000 € | 2.090 € | 1.900 € | volle Zuweisung = 2.090 € |
2.000 € | 2.090 € | 2.100 € | reduzierte Zuweisung = 1.990 € |
2.000 € | 2.090 € | 5.000 € | keine Zuweisung |
Die Schulen können also das gesamte Fortbildungsbudget eines Jahres ansparen, ins Folgejahr übertragen und bis zum Ende des Folgejahres verwenden, ohne dass die Zuweisung im Folgejahr eingeschränkt wird. Durch die Bündelung von zwei Jahresbudgets können die Schulen Fortbildungsschwerpunkte in einzelnen Jahren bilden. Der Mindestfreibetrag von 1.600 Euro erhöht die Flexibilität für kleine Schulen.
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