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Schülerzeitungswettbewerb der Länder

Beim Schülerzeitungswettbewerb der Länder zeichnen die Jugendpresse Deutschland e.V. und die Länder der Bundesrepublik Deutschland unter dem Titel „Kein Blatt vorm Mund“ die besten, innovativsten und kritischsten Schülerzeitungen Deutschlands aus.
 

© Jugendpresse Deutschland e.V.

Welche Ziele verfolgt der Wettbewerb?

Schülerzeitungsredakteurinnen und ‑redakteure sind die Multiplikatoren von heute und die Meinungsmacher von morgen. Mit ihrem Einsatz leisten sie einen wichtigen Beitrag zu gelebter Demokratie. Der Schülerzeitungswettbewerb der Länder würdigt herausragendes Engagement. Im Team lernen die Schülerzeitungsredakteurinnen und -redakteure eine demokratische Debattenkultur, schärfen ihren Blick für Feinheiten und lernen konstruktiv Kritik zu üben.

Wer veranstaltet den Wettbewerb?

  • Jugendpresse Deutschland gemeinsam mit den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger
  • empfohlen von der Kultusministerkonferenz
  • Schirmherrschaft: Bundesratspräsident

Wer fördert den Wettbewerb?

je nach Wettbewerbsrunde

  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • AOK – Die Gesundheitskasse
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
  • Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland
  • Werner-Bonhoff-Stiftung
  • Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft
  • Bundeszentrale für politische Bildung
  • Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
  • Landesverbände der Jugendpresse Deutschland e.V.

Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?

Auswahlverfahren auf Landesebene

Das Ministerium für Schule und Bildung kooperiert auf Landesebene mit dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband  und der Kulturstiftung der Westfälischen Provinzial Versicherung als Ausrichter eigener Schülerzeitungswettbewerbe. Die Erstplatzierten dieser Schülerzeitungswettbewerbe nehmen automatisch für das Land Nordrhein-Westfalen am Schülerzeitungswettbewerb der Länder auf Bundesebene teil.
Alle übrigen Schülerzeitungen, die am Bundeswettbewerb teilnehmen wollen, sind beim Ministerium für Schule und Bildung einzureichen und werden dort im Rahmen eines Auswahlverfahrens ermittelt.

Das Land Nordrhein-Westfalen kann für die nachfolgenden Schulformen bis zu sieben Schülerzeitungen für den Bundeswettbewerb einreichen:

  1. Grundschulen
  2. Hauptschulen
  3. Förderschulen
  4. Realschulen / Sekundarschulen
  5. Gymnasien / Gesamtschulen mit Sekundarstufe II
  6. berufliche Schulen

Weitere Schulformen werden einer dieser sechs Kategorien zugeordnet.

Die eingereichte Ausgabe der Schülerzeitung muss aus dem Schuljahr 2022/2023 oder dem Kalenderjahr 2023 stammen.

Sonderpreise

Neben der Preisvergabe in den Kategorien der einzelnen Schulformen werden auf Bundesebene Sonderpreise vergeben.

Informationen zu den Sonderpreisen werden auf der Internetseite des Wettbewerbs (https://schuelerzeitung.de/sonderpreise) veröffentlicht.

Für die Sonderpreise können sich Schülerzeitungsredaktionen zusätzlich zur Teilnahme am Auswahlverfahren auf Landesebene unmittelbar beim Büro der Jugendpresse Deutschland e.V., Mauerstraße 83-84, 10117 Berlin über das Bewerbungsportal https://wettbewerb.schuelerzeitung.de bewerben. Die Bewerbungen müssen dort bis spätestens zum 15. Januar 2024 vorliegen. Weitere Informationen hierzu finden sich unter https://schuelerzeitung.de/mitmachen.

Online-Schülerzeitungen

Auch die beste Online-Schülerzeitung wird in jeder Schulkategorie mit einem Preis ausgezeichnet. Online-Schülerzeitungen können über das Bewerbungsportal https://wettbewerb.schuelerzeitung.de bei der Jugendpresse Deutschland eingereicht werden. Dort ist der 15. Januar 2024 Einsendeschluss. Alternativ bewerben sich Schülerzeitungsredaktionen mit dem Link ihrer Online-Schülerzeitung sowie ihren Kontaktdaten bis zum 15. Dezember 2023 direkt unter schuelerzeitungswettbewerb[at]msb.nrw.de (schuelerzeitungswettbewerb[at]msb[dot]nrw[dot]de).

Wie läuft das Auswahlverfahren auf Landesebene ab?

Einsendefrist

Die Schülerzeitungsredaktionen reichen eine Ausgabe mit drei weiteren Exemplaren der Schülerzeitung, die am Wettbewerb teilnehmen soll, bis zum 15. Dezember 2023 an das Ministerium für Schule und Bildung, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf unter Verwendung des Anmeldeformulars ein und übersenden diese Schülerzeitung parallel als PDF-Dokument (max. Größe 25 MB) auch an die E-Mail-Adresse schuelerzeitungswettbewerb[at]msb.nrw.de (schuelerzeitungswettbewerb[at]msb[dot]nrw[dot]de). Im Bewertungsverfahren werden die gleichen Aspekte berücksichtigt, die auch auf Bundesebene gelten. Diese können unter https://schuelerzeitung.de/mitmachen eingesehen werden.

Datenschutz

Teilnehmende stimmen mit der Einsendung ihrer Schülerzeitung beim Schülerzeitungswettbewerb der Länder zu, dass ihre Daten zum Zwecke der Wettbewerbsvorbereitung und -durchführung verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen des Wettbewerbs verwendet, um die Teilnehmenden zu kontaktieren und sie über den Ablauf, ihren potentiellen Gewinn und über die Partnerinnen und Partner des Schülerzeitungswettbewerbs der Länder zu informieren. Dies umfasst auch werbliche Informationen, welche die Veranstalterinnen und Veranstalter den Teilnehmenden zukommen lassen können. Darüber hinaus werden die Kontaktdaten Name, Vorname, E-Mail-Adresse während des auf die Veranstaltung folgenden Kalenderjahres gespeichert, um dem/der Teilnehmenden ggf. einen Online-Fragebogen zur Evaluation des Wettbewerbs zukommen zu lassen sowie sie/ihn über Folgeveranstaltungen innerhalb dieses Zeitraums zu informieren. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, die nicht Veranstalterin und Veranstalter sind, findet nicht statt. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der schriftliche Widerruf ist gleichbedeutend mit einer Zurücknahme der Teilnahme.

Welche Anerkennungen und Preise gibt es auf Bundesebene?

In den Schulkategorien gibt es für die Schülerzeitungen und Online-Schülerzeitungen attraktive Geld- und Sachpreise zu gewinnen. Zudem werden alle Preisträgerinnen und Preisträger zu einer feierlichen Preisverleihung mit einem entsprechenden Rahmenprogramm (Schülerzeitungskongress) eingeladen.

Die Jury kann außerdem Förderpreise für Schülerzeitungen mit besonderem Potenzial vergeben. Die prämierten Redaktionen erhalten als Preis in der Regel einen Ein-Tages-Workshop der Mobilen Medienakademie vor Ort an ihrer Schule.

In den Sonderpreiskategorien gibt es ebenfalls Preisgelder in unterschiedlichen Höhen bis zu 1.000 Euro zu gewinnen. Auch diese Preisträgerinnen und Preisträger werden zur Preisverleihung inklusive Schülerzeitungskongress eingeladen.

Wer ist Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen?

Für den Landeswettbewerb:

Claudia Wolter
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat 226
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf

Für die Sonderpreise und Online-Schülerzeitungen:

Jugendpresse Deutschland e.V.
Mauerstraße 83-84
10117 Berlin
fragen[at]schuelerzeitung.de (fragen[at]schuelerzeitung[dot]de)

Wo erhält man weitere Informationen?

https://schuelerzeitung.de/faqs

Alle Angaben erfolgen nach Informationen des Wettbewerbsveranstalters.