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Grundschülerinnen und Grundschüler sitzen an einem Tisch im Unterricht und bearbeiten gemeinsam eine Aufgabe.

Entlastungen für die Grund- und Primusschulen

Die Auswirkungen der Pandemie haben insbesondere in den Grundschulen zu erhöhten Belastungen über einen langen Zeitraum geführt. Das Ministerium stellt Unterstützungsmaßnahmen bereit, die vor Ort gezielt und kurzfristig entlasten sollen – ohne Qualitätseinbußen bei der pädagogischen Arbeit.

Zielsetzung

  • Die Auswirkungen der Pandemie haben insbesondere bei der Beschulung der jüngsten Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen zu erhöhten Belastungen über einen langen Zeitraum geführt. Das Ministerium stellt Unterstützungsmaßnahmen bereit, die vor Ort die Grundschulen gezielt und kurzfristig entlasten sollen – ohne Qualitätseinbußen bei der pädagogischen Arbeit.
  • Insgesamt stehen für die verschiedenen Maßnahmen rund 9,5 Millionen Euro bereit. Für die Beratungs- und Unterstützungsangebote des überbetrieblichen Dienstes der B•A•D GmbH stehen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt Mittel in Höhe von rund 12 Millionen Euro zur Verfügung.

Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote

  • Das „Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote“ wird noch einmal durch eine Ergänzungspauschale verstärkt. So werden für alle Schulträger, die im Rahmen des Helferprogramms einen Antrag gestellt haben, bei Bedarf ergänzende Mittel zur Verfügung gestellt, um Unterstützungspersonal für die Schulen einstellen zu können.
  • Diese Mittel können auch für die personelle Unterstützung bei der Umsetzung von Hygienekonzepten verwendet werden. Der Schulträger entscheidet über die Aufteilung der Finanzmittel auf die Betreuungsmaßnahmen.

Verlängerung bei der Umsetzung der Lehrpläne in der einzelnen Schule

  • Die Lehrpläne für die Primarstufe wurden zum 1. August 2021 in Kraft gesetzt. Der bislang vorgesehene Zeitraum zur Umsetzung der Lehrpläne in schulinterne Arbeitspläne kann in der Schule bei Bedarf um ein weiteres Jahr verlängert werden (bis Ende des Schuljahres 2024/2025).

Verschiebung der Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3 (VERA 3)

  • Im laufenden Schuljahr ist die Durchführung der Vergleichsarbeiten in Klasse 3 vom 26. April 2022 bis zum 18. Mai 2022 geplant. Eine Verschiebung auf den Schuljahresbeginn 2022/2023 ist nun möglich, da mit dem landesseitigen Angebot „Extra-Blick“ auch weitere Diagnoseinstrumente zur Ermittlung der Lernstände der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen.

Maßgeschneiderte Supervisions- und Coaching-Angebote zur Entlastung der Schulleitungen

  • Grundsätzlich werden Belastungsanzeigen der Grundschulleitungen ernst genommen. Daher entwickelt das Ministerium für Schule und Bildung in Kooperation mit der Schulpsychologie und der Landesstelle für Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement (LaSP) über das bestehende Angebot hinaus ein Unterstützungsangebot, das individuell ausgestaltet werden kann und für die Schulleitungen kostenlos sein wird. Genaue Informationen hierzu erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Beratungs- und Unterstützungsangebote des überbetrieblichen Dienstes der B•A•D GmbH

  • Das Land bzw. das Ministerium für Schule und Bildung als Arbeitgeber und Dienstherr der Beschäftigten im Schuldienst nimmt seine Verantwortung für diese im Bereich des Arbeit- und Gesundheitsschutz ernst – und das nicht erst in Zeiten der Corona-Pandemie. Hier setzt das MSB seit Jahren mit der B•A•D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH seine Verpflichtungen um. Die B•A•D GmbH wird ihre Angebote für die Grund- und Primusschulen intensivieren.
  • Die Lehrkräfte sowie die Schulleiterinnen und Schulleiter können jährlich aus einem breiten Spektrum an Leistungen und Angeboten für ihre physische und psychische Gesundheitsförderung auswählen. Hierfür stehen im Haushaltsjahr 2022 Mittel in Höhe von insgesamt rund 12 Millionen Euro zur Verfügung.