Häufig gestellte Fragen zu Projektkursen
Projektkurse sind Jahreskurse in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren im Umfang von zwei Wochenstunden (à 45 Minuten). Sie können nach Beratung in der Schulkonferenz auch dreistündig angeboten werden. Die Einrichtung dreistündiger Projektkurse ist der oberen Schulaufsicht anzuzeigen. Das Arbeiten in Projektkursen kann, soweit es fachlich erforderlich ist, in Teilen auch in Blockphasen und in begrenztem Umfang auch mit Hilfe von Kommunikationsplattformen erfolgen. Dies ist bei der Gesamtjahresplanung auszuweisen. Es muss in jedem Falle gewährleistet sein, dass eine ausreichende Beurteilungsgrundlage im Bereich der "sonstigen Mitarbeit" existiert. Dies setzt eine kontinuierliche Beobachtung von Teilleistungen voraus (Unterrichtsbeiträge, Organisations- und Planungsleistungen, Portfolio-Arbeit u. ä.). Das Gesamtstundenvolumen muss innerhalb des Projektkurses erbracht werden.
Die Entscheidung über die Einrichtung eines oder mehrerer Projektkurse liegt bei der Schulleitung. Ebenso wie für die Einrichtung der anderen Kurse ist auch hier der für die gesamte Oberstufe einzuhaltende Kursfrequenzrichtwert von 19,5 Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen.
Es kann höchstens ein Projektkurs über zwei Halbjahre in der Qualifikationsphase gewählt werden.
Schülerinnen und Schüler müssen das Referenzfach oder ggf. bei einem fächerverbindenden Projektkurs eines der Referenzfächer in der Qualifikationsphase belegt haben. Sie müssen über angemessene fachliche Grundkenntnisse verfügen, die im Regelunterricht der gymnasialen Oberstufe erworben werden.
Die Lehrbefähigung in einem Fach reicht aus. Wenn jedoch der Schwerpunkt der Projektdokumentation auf dem nicht von der Lehrkraft vertretenen Fach liegt, muss sie sich bei der Beurteilung dieser Dokumentation von einer Fachlehrerin bzw. einem Fachlehrer dieses Fachs beraten lassen. Der Projektkurs kann auch von zwei Lehrkräften durchgeführt werden.
Projektkurse können nur mit der Gewichtung von Grundkursen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
Im ersten Halbjahr eines Projektkurses werden lediglich Leistungen im Bereich der "sonstigen Mitarbeit" beurteilt. Auf der Schullaufbahnbescheinigung wird nur die Belegung ausgewiesen, keine Note. Entsprechen die Leistungen im ersten Halbjahr des Projektkurses nur noch mit Einschränkung den Anforderungen, so ist die Schülerin oder der Schüler hierüber zu beraten. Die Beratung ist zu dokumentieren.
Im zweiten Halbjahr wird neben der Leistung im Bereich der "sonstigen Mitarbeit" auch die Leistung der Projektdokumentation beurteilt. Die Leistungen der "sonstigen Mitarbeit" aus beiden Halbjahren werden zu einer Note zusammengefasst; aus dieser und der Note für die Projektdokumentation wird eine Gesamtnote gebildet, die in doppelter Wertung in die Gesamtqualifikation eingehen kann. Auch ein Defizit wird somit doppelt gewertet.
Die Note im Bereich der "sonstigen Mitarbeit" beinhaltet Unterrichtsbeiträge, Organisations- und Planungsleistungen, Portfolio-Arbeit u.ä. und berücksichtigt die kontinuierliche Beobachtung und Rückmeldung des Arbeitsprozesses über die zwei Kurshalbjahre. Alle Teilleistungen müssen innerhalb des Projektkurses erbracht werden.
Die Note der Projektdokumentation umfasst den ergebnisbezogenen Teil der Bewertung. In der Regel steht am Ende eines Projektkurses eine Präsentation, ergänzt durch eine schriftliche Erläuterung.
Besteht die Projektdokumentation aus einer gestalterischen Leistung, wird diese abschließende Präsentation ebenfalls ergänzt durch eine schriftliche Erläuterung.
Wird eine gestalterische Leistung in einer Gruppe erbracht (z.B. eine Theateraufführung), muss die Einzelleistung eines jeden Beteiligten beurteilbar sein. Ggf. kann eine gesonderte schriftliche Leistungsüberprüfung oder eine mündliche Prüfung durchgeführt werden.
Mit der Belegung eines Projektkurses entfällt die Verpflichtung zur Anfertigung einer Facharbeit in einem Fach. Die Klausurverpflichtung bleibt in diesem Fall in den gewählten Fächern erhalten. Eine Schülerin oder ein Schüler kann auch zusätzlich zu der Belegung eines Projektkurses eine Facharbeit schreiben; ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
Nein, aber ein Projektkurs kann als anrechenbarer Kurs in die Gesamtqualifikation einbezogen und auf die Pflichtstundenzahl angerechnet werden.
Es muss sich um eine herausragende Leistung handeln, die z.B. mit einer Platzierung in einem Bundeswettbewerb vergleichbar ist. Über die Anerkennung entscheidet die Schulleitung zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase nach Beratung mit dem Fachlehrer oder der Fachlehrerin. Die Gesamtnote wird - ohne Gewichtung der Teilleistungen - aus den Ergebnissen der Projektdokumentation sowie des Kolloquiums im Rahmen der Abiturprüfung gebildet.
Detailinformationen zur besonderen Lernleistung stehen hier.
Projektkurse gehören im Hinblick auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler in der Regel zum Unterrichtsangebot der Schule. Über den Umfang und die konkrete Ausgestaltung des Angebots von Projektkursen entscheidet die Schulleitung nach Beratung in der Schulkonferenz.
Ja, Projektkurse können für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase auch jahrgangsstufenübergreifend angeboten werden..
Ja, zu beachten sind jedoch die Hinweise zu den Wiederholern (s.u.).
Nein, Projektkurse sind in der Leistungsbewertung auf zwei Halbjahre angelegt. Eine Halbjahresnote wird nicht vergeben. Nur die Belegung wird auf der Schullaufbahnbescheinigung bzw. dem Zeugnis ausgewiesen.
Ja, Projektkurse können über die Pflichtbelegung hinaus sowohl in die Gesamtqualifikation für die Abiturprüfung als auch in die Berechnung für den schulischen Teil der Fachhochschulreife einbezogen werden.
Ist das erste Halbjahr eines Projektkurses von der Wiederholung betroffen, muss geprüft werden, ob eine Fortführung des Projektkurses jahrgangsstufenübergreifend möglich ist. Ansonsten ist keine Anrechnung der erbrachten Leistung möglich.
Ist lediglich das zweite Halbjahr eines Projektkurses von der Wiederholung betroffen - beispielsweise hat eine Schülerin oder ein Schüler einen Projektkurs in Q1 belegt und muss nach Q2/1 zurück in Q1/2 -, so ergeben sich folgende Verfahrensmöglichkeiten:
- Die im ersten Durchgang erzielte Abschlussnote sowie die Anrechnung auf die Belegverpflichtung im Umfang von zwei Halbjahren bleiben erhalten. (Aufgrund des Projektcharakters wird von dem Grundsatz abgewichen, dass im Wiederholungsjahr alle im ersten Durchgang erbrachten Leistungen unwirksam werden.)
- Das zweite Halbjahr wird in einem themengleichen Projektkurs der nachfolgenden Jahrgangsstufe, ggf. auch jahrgangsstufenübergreifend absolviert. Die Leistungen des zweiten Halbjahres im ersten Durchgang werden unwirksam.
- Der Projektkurs entfällt. Die Leistungen beider Halbjahre werden unwirksam und ggf. durch die Leistungen aus einem anderen Kurs ersetzt.
Nein, die Schulleitung entscheidet, allerdings nach Beratung in der Schulkonferenz.
Die Schule muss entscheiden, ob durch ein hinreichend breites Angebot an Projektkursen in den Aufgabenfeldern für alle Schülerinnen und Schüler ein Projektkurs verpflichtend gemacht werden kann.
Nein, der Projektkurs kann auch nachfolgend belegt werden, jedoch nicht vorlaufend.
Als Referenzfächer gelten die Fächer gemäß § 7 Abs. 1 APO-GOSt:
Deutsch, Musik, Kunst, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Niederländisch, Italienisch, Lateinisch, Griechisch, Hebräisch, Japanisch, Chinesisch, Türkisch, Neugriechisch, Portugiesisch; Geschichte, Geographie, Philosophie, Sozialwissenschaften, Recht, Erziehungswissenschaft, Psychologie; Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Technik, Religionslehre und Sport.
Literaturkurse, instrumentalpraktische oder vokalpraktische Kurse können keine Referenzfächer sein.
Ja, aber nur, wenn der Projektkurs in Q2 stattfindet.
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