
Inanspruchnahme von Fachkräften in Multiprofessionellen Teams im Gemeinsamen Lernen und an Förderschulen während der Ferien
Der Hauptpersonalrat Gesamtschulen, Sekundarschulen und Primus-Schulen hat mit dem Schulministerium NRW eine Regelung zur Inanspruchnahme dieser Beschäftigten während der Ferien geschlossen.
[Schule NRW 05-24]
Nachdem das Ministerium für Schule und Bildung NRW und die Hauptpersonalräte für Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, Realschulen, Gymnasien und Förderschulen bereits im Jahr 2022 eine Regelung der Betriebsparteien zur Inanspruchnahme (u.a.) der dort beschäftigten MPT-Fachkräfte in den Ferien getroffen haben, hat sich nun auch der Hauptpersonalrat für Lehrkräfte an Hauptpersonalrat Gesamtschulen, Sekundarschulen und Primus-Schulen dieser Regelung angeschlossen. Damit besteht nun für diese MPT-Fachkräfte aller Schulformen hierzu Rechtssicherheit.