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Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht

Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht, die Hände zum Gebet gefaltet.

Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht

Im konfessionell-kooperativen Religionsunterricht werden evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet. Im Schuljahr 2021/22 waren das mehr als 108.500 Kinder und Jugendliche an insgesamt 536 Schulen, die dafür ein entsprechendes Konzept entwickelt haben.

kokoRU - hinter dieser Abkürzung verbirgt sich der konfessionell-kooperative Religionsunterricht, in dem sowohl evangelische als auch katholische Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet werden. Im Schuljahr 2021/22 waren das mehr als 108.500 Kinder und Jugendliche an insgesamt 536 Schulen, die dafür ein entsprechendes Konzept entwickelt haben. Dazu gehört unter anderem, dass es einen verbindlichen Wechsel zwischen Lehrkräften beider Konfessionen gibt. Auf diese Weise betont der kokoRU die verbindenden Grundüberzeugungen des christlichen Glaubens und bietet zugleich Raum für die jeweiligen konfessionellen Sichtweisen.

Dass diese neue Form des Religionsunterrichts gut ankommt, belegt eine Evaluation der Universität Siegen, die das Evangelische und das Katholische Büro gemeinsam in Auftrag gegeben haben. Als die Ergebnisse dieser ersten Bilanz am 19. Dezember 2022 vorgestellt wurden, sagte Schulministerin Dorothee Feller: „Der kokoRu ist gelebte Ökumene. Dass er so gut angenommen wird, ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass alle Beteiligten höchste Ansprüche an die Konzeption und Umsetzung des kokoRu stellen.“

Grundlage für die Einrichtung des kokoRU zum Schuljahr 2028/19 war eine 2017 getroffene Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Lippischen Landeskirche und den Bistümern Aachen, Münster und Essen sowie dem Erzbistum Paderborn (siehe Beispiel: Vereinbarung Bistum Essen / Ev. Kirchen vom Juni 2017). Inzwischen hat auch das Erzbistum Köln eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet, sodass an den dortigen Schulen ab dem kommenden Schuljahr 2023/24 ebenfalls kokoRU eingerichtet werden kann. Ministerin Feller begrüßte diese Entscheidung und betonte: „Ich bin überzeugt, dass der kokoRu einen entscheidenden Beitrag dazu leisten kann, den bekenntnisorientierten Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen zu sichern.“

Eine Schule kann die konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht mit gemeinsamen Lerngruppen für den evangelischen und den katholischen Religionsunterricht einführen, wenn dort Religionsunterricht beider Bekenntnisse eingerichtet ist. Diese Kooperation ist ein den Religionsunterricht bereicherndes reguläres Angebot; sie ist konfessioneller Religionsunterricht im Sinne von Grundgesetz, Landesverfassung und Schulgesetz.

Das Ministerium hat in den Runderlass „Religionsunterricht an Schulen“ für interessierte Grundschulen, Schulen im Bereich der Sekundarstufe I oder Berufskollegs Regelungen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren aufgenommen (Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Bildung 09/17, S. 34).

Mit dieser Zusammenarbeit stellen sich die beiden großen Kirchen auch auf die rückläufige Zahl christlicher Schülerinnen und Schüler ein. Der Religionsunterricht soll die jeweils eigene evangelische oder katholische Identität - sowohl für sich selbst als auch in Beziehung zueinander - bewusst machen. Außerdem soll er zum kritischen Nachdenken anregen und dazu beitragen, sich der eigenen Konfession bewusster zu werden.

Der Religionsunterricht bleibt an das jeweilige katholische oder evangelische Bekenntnis gebunden. Evangelische Religionslehre und katholische Religionslehre bleiben eigenständige Fächer. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht ändert daran nichts und folgt der Absicht „Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden“.