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Zitat:
„Eine gute inklusive Schulbildung ist für die Landesregierung zentral. Deshalb wird es auch im nächsten Jahr weiter Landesgeld für die Inklusionshelferinnen und Inklusionshelfer geben. Darin sind sich die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung einig. In diesem Sinne werden wir die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation auswerten.“

19.09.2023
Portraitfoto von Dorothee Feller, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Hintergrund

Inklusion ist und bleibt ein Schwerpunkt der Bildungspolitik in Nordrhein-Westfalen! Die Landesregierung fördert die schulische Inklusion mit erheblichen zusätzlichen Ressourcen:

  • Für die Grundschulen werden bis 2025 insgesamt 800 zusätzliche Stellen bereitgestellt.
  • Für die weiterführenden Schulen werden zur Unterstützung des Gemeinsamen Lernens bis zum Schuljahr 2024/25 mindestens 6.000 zusätzliche Stellen bereitgestellt. 
  • Außerdem wurde die Zahl der Sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase (Klasse 1 bis 2) von 1.750 auf 3.000 Stellen erhöht. 
  • Auch die Kommunen werden bei ihren Aufgaben als Schulträger im Bereich der Inklusion vom Land Nordrhein-Westfalen unterstützt. Nach dem Inklusionsfördergesetz erhalten die Kommunen eine Unterstützung im Bereich der Investitionen und bei den Kosten für nicht-lehrendes Personal. 

Die Unterstützung der Kommunen im Bereich der Investitionen wird auch 2024 mit jährlich 10 Mio. € fortgesetzt. Bei der Inklusionspauschale für das nicht-lehrende Personal sieht das Gesetz jedoch nun zunächst eine Evaluation vor. 

Die Verordnung zur Festlegung der Höhe dieser Leistungen aus dem Inklusionsfördergesetz ist zum 31. Juli 2023 außer Kraft getreten. Erst auf Grundlage dieser Evaluation und abgesichert im Haushalt kann auch 2024 eine Inklusionspauschale bereitgestellt werden.