Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung und zum Übergang Schule und Beruf
Berufliche Orientierung im Rahmen von KAoA und KAoA-STAR
KAoA-STAR („Kein Abschluss ohne Anschluss-Schule trifft Arbeitswelt“) stellt ein Angebot der Beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler sicher, die einen behinderungsbedingten Mehrbedarf bei der Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt haben.
KAoA-STAR unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven auf dem individuellen Weg in Ausbildung oder Arbeit.
Die bestehende Verwaltungsvereinbarung der Landesakteure zur Umsetzung von KAoA-STAR endete am 31. Juli 2025. Die Vereinbarung wird für den Zeitraum vom 01. August 2025 bis zum 31. Juli 2027 fortgesetzt. Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL), die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit (RD NRW), das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) haben sich über die konkrete Ausgestaltung der KAoA-STAR-Standardelemente verständigt.
Änderungen im Vergleich zur letzten Verwaltungsvorschrift:
- Der Zuschnitt der Zielgruppe, die zusätzliche Unterstützung durch den Integrationsfachdienst (IFD) bei der durch die Schule verantworteten Berufliche Orientierung erhält, ist präzisiert worden. KAoA-STAR stellt ein Angebot der Beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler sicher, die einen behinderungsbedingten Mehrbedarf bei der Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt haben. KAoA-STAR richtet sich also nicht an alle Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, körperlich- motorische Entwicklung. Hören und Kommunikation, Sehen sowie Sprache, sondern entsprechend dem im SGB IX formulierte Auftrag des IFD zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben und der Integration auf den ersten Arbeitsmarkt.
- Die Zielgruppe wurde auf Schülerinnen und Schüler in einfachqualifizierenden vollzeitschulischen Bildungsgängen an Berufskollegs ausgeweitet. Dadurch kann der IFD sowohl die Jugendlichen weiter im Übergang betreuen, die zuvor in allgemeinbildenden Schulen begleitet wurden, als auch darüber hinaus neue Schülerinnen und Schüler aufnehmen.
- Mit dem „STARter – Kennenlern- und Orientierungsseminar“ wurde ein neues Standardelement aufgenommen. Der STARter trägt dem Umstand Rechnung, dass die Potenzialanalyse (künftig unter der Bezeichnung „Einstiegsinstrument“) nicht mehr Bestandteil von KAoA-STAR ist. Je nach Zeitraum der Durchführung des Einstiegsinstruments, das zuvor als erstes Standardelement vor allen weiteren Standardelementen verpflichtend durchgeführt werden musste, konnten die Integrationsfachdienste (IFD) die Schülerinnen und Schüler erst spät im Schuljahr kennenlernen. Der STARter ermöglicht nun einen flexibleren Einstieg des IFD in die Berufliche Orientierung. Die Fachkräfte der IFD erhalten die Gelegenheit zu einem ersten Kennenlernen der Jugendlichen, um gemeinsam mit der Schule die weitere Begleitung im Rahmen von KAoA-STAR abzustimmen.
- Dem IFD wird ermöglicht ein Gruppenangebot bei der Durchführung von Berufsfelderkundungen anzubieten.
Gemeinsames Lernen am Berufskolleg
Mit dem 10. Schulrechtsänderungsgesetz NRW hat die Landesregierung das Recht auf inklusive Beschulung auch im allgemeinen Berufskolleg umgesetzt. Damit hat sie den Anschluss für die Schülerinnen und Schüler geschaffen, die bereits in den vorangegangenen Schulstufen eine allgemeine Schule besucht haben und für die die sonderpädagogische Unterstützung am Berufskolleg fortgesetzt werden soll. Gleichzeitig besteht auch für Schülerinnen und Schüler, die ihre bisherige Schulzeit in einer Förderschule besucht haben, die Möglichkeit auch bei Fortbestehen des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung ihren Bildungsweg an einem allgemeinen Berufskolleg fortzusetzen.
Vor allem im Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung werden Schülerinnen und Schüler auf den Übergang Schule – Beruf vorbereitet.
Hier unterstützen Multiprofessionelle Teams die Lehrkräfte im Unterricht bei der Begleitung der Jugendlichen in den Beruf.
Das Praktikum in der Ausbildungsvorbereitung ist auf drei Tage pro Woche pointiert worden. Theorie und Praxis wurden in Unterrichtsentwicklungsteams stärker miteinander verzahnt. Den Schülerinnen und Schülern soll hier der Übergang in die berufliche Tätigkeit durch ein möglichst kontinuierliches Praktikum in einem Betrieb erleichtert werden.
Hier werden die Jugendlichen der Ausbildungsvorbereitung in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Rahmen des ESF-Programms „Ausbildungswege NRW durch sogenannte Übergangslotsen sowohl bei der Praktikumsakquise als auch im Praktikum selbst unterstützt. Netzwerke vor Ort, in die die Übergangslotsen eingebunden sind, sorgen für eine Zusammenarbeit aller Akteure in der Ausbildung.