Hauptpersonalräte
Die Hauptpersonalräte für Lehrkräfte sind nach Schulformen gegliedert zusammengesetzt. Es gibt zur Zeit 7 Hauptpersonalräte. Sie werden alle 4 Jahre von den beschäftigten Lehrkräften gewählt und vertreten die Interessen der beschäftigten Lehrkräfte auf der Grundlage des Länderpersonalvertretungs-gesetzes (LPVG) NRW. Nach diesem Gesetz haben sie umfängliche Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte. Die Hauptpersonalräte beraten die Beschäftigten in allen dienstlichen Angelegenheiten.
Hauptpersonalrat für Lehrkräfte an Berufskollegs
Hauptpersonalrat für Lehrkräfte an Förderschulen und Schulen für Kranke
Hauptpersonalrat für Lehrkräfte an Grundschulen
Hauptpersonalrat für Lehrkräfte an Gymnasien und Weiterbildungskollegs
Hauptpersonalrat für Lehrkräfte an Hauptschulen
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