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Ministerin Gebauer: Für mehr Chancengerechtigkeit in NRW – Jetzt bewerben und Talentschule werden!

Auswahljury für die Talentschulen steht fest

25.10.2018

Schulministerin Yvonne Gebauer hat die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Auswahljury für die Talentschulen bestimmt und die Schulträger und Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, sich noch bis zum 7. Dezember 2018 für den Schulversuch zu bewerben. „Nach den mir bekannten Vorankündigungen freue ich mich, dass viele Schulträger die Chance ergreifen und mit ihren Schulen an einem der zentralen Projekte der Landesregierung teilnehmen wollen. Beste Bildung darf keine Frage der sozialen oder räumlichen Herkunft der Kinder und Jugendlichen sein. Mit unserem Schulversuch möchten wir neue Wege beschreiten und langfristig zu mehr Chancengerechtigkeit beitragen. Für die Jury konnten wir namhafte Expertinnen und Experten sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gewinnen. Das Ziel ist die Verbesserung von Bildungschancen.“ Zum Vorsitzenden der Jury hat Schulministerin Gebauer Prof. Dr. Ewald Terhart vom Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Münster berufen.

Der Schulversuch Talentschulen richtet sich an Schulen, die aufgrund ihrer sozial-räumlichen Lage vor besonderen Herausforderungen stehen. Ziel des Schulversuchs ist, mit neuen Konzepten für die Unterrichts- und Schulentwicklung und zusätzlichen Ressourcen soziale Nachteile beim Bildungserfolg zu überwinden und die Schülerinnen und Schüler zu besseren Leistungsergebnissen zu führen. Dazu gehören beispielsweise an den allgemeinbildenden Schulen die Ausweitung des Fachunterrichts in den Profilen MINT oder kulturelle Bildung zur Förderung der sprachlichen Bildung sowie die Ausdifferenzierung der Berufsfelderkundung an den Berufskollegs.
Die Landesregierung unterstützt die Talentschulen mit zusätzlichen personellen und finanziellen Mitteln: Insgesamt stellt das Schulministerium 400 zusätzliche Lehrerstellen für diese Schulen bereit und stellt ein zusätzliches Fortbildungsbudget von 150.000 Euro zur Verfügung.

Für die zwölfköpfige Jury beginnt ab Dezember der Auswahlprozess. Dazu tagt diese dreimal und bewertet die Bewerbungen. Dem Vorsitzenden Prof. Dr. Terhart stehen elf weitere Jurymitglieder zur Seite, die unterschiedliche Perspektiven abdecken: Die fachliche Expertise aus der Wissenschaft wird vertreten durch Forschende aus den Bereichen Pädagogik, Erziehungswissenschaft sowie aus den jeweiligen möglichen Schwerpunkten der Förderung an den Talentschulen (MINT, kulturelle Bildung oder Berufsorientierung). Hinzu kommen Expertinnen und Experten, die einen Blick aus der Praxis mitbringen. Die Interessen der Schülerinnen und Schüler erhalten durch ein Mitglied der LandeschülerInnenvertretung NRW ebenfalls eine Stimme.
Die Jurymitglieder sind:

  • Prof. Dr. Ewald Terhart (Juryvorsitzender)
  • Prof. Dr. Marcus Baumann
  • Marlene Bücker
  • Björn Freitag
  • Prof. Dr. Christine Heil
  • Helmut Klein
  • Thomas Meyer
  • Andreas Meyer-Lauber
  • Prof. Dr. Susanne Prediger
  • Prof. Dr. Kerstin Schneider
  • Prof. Dr. Haci-Halil Uslucan
  • Dr. Michael Vesper

Bis Februar 2019 wird die Jury die ersten 35 Talentschulen für das Schuljahr 2019/2020 auswählen. Zum Schuljahr 2020/21 können weitere Schulen in den Schulversuch aufgenommen werden, bis zu einer Gesamtzahl von insgesamt 60 Schulen (45 allgemeinbildende Schulen und 15 Berufskollegs). Für die Bewerbung reichen die Schulträger und die Schulen unter anderem ein pädagogisches Konzept ein, wie sie den Schulversuch umsetzen wollen, und beschreiben, vor welchen Herausforderungen sie stehen.

Weitere Informationen zum Konzept der Talentschulen sowie Kurzporträts der Jurymitglieder finden Sie hier.

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