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[24.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (16. Mail)

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem behutsamen Start und der Wiederaufnahme des Unterrichts- und Schulbetriebs am gestrigen Donnerstag freue ich mich sehr, Ihnen heute mitteilen zu können, dass dieser Start weitgehend reibungslos stattgefunden hat und insgesamt sehr gut gelungen ist. Das zeigen uns vor allem die Rückmeldungen aus den Schulen und Schulaufsichtsbehörden.

Dieser schöne Erfolg ist das Ergebnis der sehr engagierten Arbeit vieler Akteure. Dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten, den Schulleitungen sowie allen Lehrerinnen und Lehrern, den vielen Verantwortlichen auf Seiten der Schulträger sowie bei allen am Schulleben Beteiligten sehr herzlich.

Ich möchte Ihnen mit dieser SchulMail noch ergänzende Hinweise für die kommenden Tage zu Ansprechpartnern, zur Notbetreuung und zu Hygienemaßnahmen im Schülerverkehr geben:

I. Ansprechpartner

In der 15. SchulMail (Ziffer IV.) hatte ich Schulträgern, die sich über zuverlässige Beschaffungsmöglichkeiten für geeignete Desinfektions- und Reinigungsmittel sowie geeignete Masken für den Infektionsschutz informieren möchten, einen Kontakt zum Krisenstab der Bezirksregierung Münster übermittelt.

Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie nunmehr bitten, sich für schulfachliche Fragen ausdrücklich nicht an die in der letzten SchulMail angegebene Mobilnummer des Krisenstabes zu wenden. Hierfür stehen Ihnen das Ministerium für Schule und Bildung und die Ihnen bekannten Ansprechpartner in der unteren und oberen Schulaufsicht zur Verfügung.

Um den Schulträgern in Nordrhein-Westfalen die Beschaffung von Schutzausrüstung sowie Hygieneprodukten und Desinfektionsmitteln zu erleichtern, haben die Bezirksregierung Münster und die IHK Nord Westfalen in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung eine Online-Datenbank erarbeitet, in die sich entsprechende Hersteller und Lieferanten eintragen können.

Nachdem die Freischaltung der dazugehörigen Internetseite http://protectx.online zwischenzeitlich erfolgt ist, können dort in der nächsten Woche Angebote eingesehen werden.  

II. Notbetreuung

1) Tätigkeitsbereiche
Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung“ zu finden.

Coronavirus

2) Alleinerziehende Elternteile
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

3) Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen
Mit der SchulMail Nr. 8 hatte ich Sie informiert, dass eine Wochenendbetreuung nur bis einschließlich 19. April 2020 erfolgt. Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.

III. Hygienemaßnahmen im Schülerverkehr

Durch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes nutzen Schülerinnen und Schüler seit dieser Woche wieder vermehrt Busse und Bahnen. Um die Ansteckungsgefahr auch auf dem Weg zur Schule so gering wie möglich zu halten, haben das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) Hinweise und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im Schülerverkehr erarbeitet. Diese sind auf der Webseite des Verkehrsministeriums abrufbar:

www.vm.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv-des-VM-2020/2020_04_22_Hygieneregeln_Schuelerverkehr/20200421-finale-Fassung-Infektionsschutz-Schuelerbefoerderung.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
 

 <<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

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Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Benjamin Verhoeven, 0211 / 5867-3581, corona [at] msb.nrw.de (corona[at]msb[dot]nrw[dot]de)