Logo Bildungsland NRW - Bildungsportal

Möglichkeiten und Grenzen

Die Frage, wie Suchtgefährdungen begrenzt werden können, richtet sich an viele Verantwortliche und betroffene Bereiche und Institutionen unserer Gesellschaft - auch an die Schule. Zwar verursacht die Schule nicht zentral Risikoentwicklungen der Kinder und Jugendlichen; entsprechend kann sie auch nicht für die Vielzahl gesellschaftlich defizitärer Entwicklungen kompensatorisch aufkommen. Andererseits bietet die Schule aber als planvolle, vieljährige Veranstaltung, in der alle Heranwachsenden einen Teil ihrer Lebenszeit verbringen, spezifische Möglichkeiten zur Suchtprävention.

Die Schule kann die gesellschaftlichen Kontroversen zum Suchtmittelgebrauch, zur rechtlichen Einordnung von Suchtmitteln, zu Erscheinungsformen und Entstehungsbedingungen von Suchtverhalten und dem Umgang mit Süchtigen nicht ausblenden. Desinformationen, Verharmlosungen und Überzeichnungen, Ängste und Verunsicherungen sind bei diesem Thema weit verbreitet. Höchstrichterliche Urteile der jüngeren Zeit zur Straffreiheit des Besitzers kleinerer Mengen illegaler Drogen zum Eigenverbrauch haben den Orientierungsbedarf bei Schülerinnen, Schülern und Eltern weiter erhöht. Die Aufgabe der Schule besteht darin, ein realistisches Bild von Erscheinungsformen und Entstehungsbedingungen süchtigen Verhaltens zu vermitteln.

An jeder Schule sind klare Regeln für den Umgang mit Suchtmitteln notwendig. Dazu gehört auch das Verbot des Konsums legaler Drogen. Alle pädagogisch Verantwortlichen müssen aber auch realisieren, inwieweit ihre Sanktionen bei Regelverstößen bei den Schülerinnen und Schülern eventuell vorhandene Suchtgefährdungen weiter verstärken. Die Chancen, pädagogisch auf suchtgefährdete Schülerinnen und Schüler einzuwirken, sind neben der Familie über längere Zeit systematisch nur noch in der Schule gegeben.