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Schülerinnen und Schüler einer Theatergruppe tragen historische Kostüme

Neue Förderrichtlinie „Kulturelle Bildung“

Am 15.12.2021 tritt die neue Förderrichtlinie "Kulturelle Bildung im Ruhrgebiet (Ruhr-Konferenz)“ in Kraft. Im Januar bietet Bildungspartner NRW hierzu kompakte Informationen sowie Anregungen für eigene Projekte an.

[Schule NRW 12-21]

Mit seiner kulturellen Vielfalt ist das Ruhrgebiet eine einzigartige Kulturlandschaft. Dieses Potenzial gilt es auch für das schulische Lernen zu nutzen. Im Rahmen der Ruhr-Konferenz stellt das Land NRW daher Fördermittel zur Stärkung kultureller Bildung an Schulen des Ruhrgebiets zur Verfügung. Alle Schulformen im Gebiet des Regionalverbands Ruhr können eine finanzielle Förderung in Höhe von bis zu 3.000 Euro beantragen. Gefördert werden künstlerische, ruhrgebietsbezogene Kooperationsprojekte. Förderanträge können bis zum 21. Februar 2022 bei Bildungspartner NRW eingereicht werden. Bewilligungsbehörden sind die Bezirksregierungen.

Weiterführende  Informationen rund um die Förderrichtlinie sowie die dazugehörigen Dokumente finden Sie auf der Webseite: www.bildungspartner.nrw

Darüber hinaus bietet Bildungspartner NRW an drei Terminen im Januar einstündige digitale Informationsveranstaltungen an, während denen Sie sich kompakt über die Förderbedingungen informieren können sowie Anregungen für eigene Projekte erhalten. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Lehrkräfte als auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerschulischer Kulturorte als potenzielle Kooperationspartner. Die Termine lauten:

18.01.2022, 15.00 Uhr
20.01.2022, 13.00 Uhr 
26.01.2022, 14.00 Uhr

Hier können Sie sich für die digitalen Meetings anmelden.