Schulsozialarbeit
Themenfeld
Schulorganisation
Vorschlag
Der Vorschlag betont die Notwendigkeit flächendeckender Schulsozialarbeit und empfiehlt, jeder Schule sollte eine feste Stelle für die Schulsozialarbeit zugeiwesen werden. Eine gezielte, professionelle Unterstützung für Kinder und Familien in besonderen Lebenslagen entlastet Schulleitung und Kollegium und verbessert die Vernetzung mit Jugendhilfeeinrichtungen und externen Beratungsstellen.
Antwort
Schulsozialarbeit ist eine Aufgabe der Jugendhilfe und damit eine kommunale Aufgabe (§ 13a SGB VIII). Das Land unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe bereits jetzt freiwillig und gezielt mit einer erheblichen Anzahl von Stellen (ca. 2000 Stellen im Landesdienst) und Mitteln (jährlich 57,7 Mio. €). Die hier geforderte flächendeckende Ausweitung dieser Unterstützung ist weder haushalterisch noch personell umsetzbar. Zukünftig wird in AG auch der Förderschulbereich vertreten sein.