Home-Office für Schulleitung
Themenfeld
Schulorganisation
Vorschlag
Für Schulleiterinnen und Schulleiter sollte Home-Office ermöglicht werden. Dies wäre neben allen Aufgaben in Präsenz gelegentlich sehr hilfreich, damit "die Arbeit nicht von der Arbeit abhält".
Antwort
Nach § 30 der Allgemeinen Dienstordnung müssen die Schulleiterin oder der Schulleiter in der Regel während der allgemeinen Unterrichtszeit in der Schule anwesend sein. Auch in den Schulferien müssen die Dienstgeschäfte der Schulleitung ausreichend wahrgenommen werden. Werden diese Vorgaben eingehalten, bestehen grundsätzlich keine Bedenken dagegen, wenn Schulleitungen teilweise auch Aufgaben von zuhause aus erledigen. Der Vorschlag ist damit bereits umgesetzt.