Logo Bildungsland NRW - Bildungsportal

Abgabe Budgetverwaltung

Themenfeld

Schulorganisation

Vorschlag

Die Budgetverwaltung in Schulen sollte vereinfacht werden: Je nach Träger haben die Schulen einen Haushalt und damit verbunden ganz viele bürokratische Verwaltungsauflagen. Einfacher wäre eine Bedarfsmeldung und dann gehen andere Institutionen die weiteren Schritte.

Antwort

Der Vorschlag steht im Widerspruch zu dem Wunsch einer großen Anzahl von Schulen nach mehr Eigenverantwortung. Die Umsetzung würde die eigenverantwortliche Schule schwächen. Der Vorschlag wird daher nicht weiter verfolgt.
Der konkrete Umgang mit der Möglichkeit, den Schulen Budgets zur Verfügung zu stellen, obliegt der Eigenverantwortung des Schulträgers (kommunales Selbstverwaltungsrecht). § 95 Absatz 2 SchulG NRW sieht derzeit die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Bewirtschaftung von Sachmitteln, die der Schulträger zur Verfügung stellt, vor. Dabei richtet sich die eigenverantwortliche Bewirtschaftung von Sachmitteln durch die Schulen nach den für den Schulträger geltenden haushalts- und kassenrechtlichen Regelungen. Insoweit können Schulträger die Schulleiterin oder den Schulleiter ermächtigen, im Rahmen der von der Schule zu bewirtschaftenden Haushaltsmittel Rechtsgeschäfte mit Wirkung für den Schulträger abzuschließen und für diesen Verpflichtungen einzugehen.