Sonderurlaubsanträge
Themenfeld
Personalverwaltung
Vorschlag
Der Prozess zur Beantragung von Sonderurlaub für Kolleginnen und Kollegen sollte vereinfacht werden.
Antwort
Die Bewilligung von Sonderurlaub für Lehrkräfte richtet sich - wie für alle Berufsgruppen - nach §§ 25 - 37 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung (FrUrlV NRW). Der Antrag ist auf dem Dienstweg an die zuständige Bezirksregierung zu richten. In den Fällen nach § 4 Abs. 1 Ziffer 4 ZustVO Schule NRW ist der Schulleiter oder die Schulleiterin für die Genehmigung oder Ablehnung der Anträge auf Sonderurlaub zuständig. Das genaue Ziel des Vorschlags bleibt unklar.