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Entlastungsstunden Lehrkräfte an Grundschulen

Themenfeld

Personalverwaltung

Vorschlag

Die Zahl der Entlastungsstunden auch für das Kollegium muss erhöht werden, da z. B. die Gespräche mit den Multiprofessionellen Teams, mit der OGS, mit Jugendamt, Schulpsychologen zunehmen und wichtiger werden. Insgesamt hat sich der Aufgabenbereich in den vergangenen Jahren pädagogische wie koordinativ immer mehr ausgedehnt. Lehrkräfte, die zwischen verschiedenen Standorten bzw. Gebäuden wechseln müssen, sollten dafür Entlastungsstunden erhalten. Ebenso, wenn sie an Steuergruppen, dem Lehrerrat, o. ä. teilnehmen. Weitere Entlastungsstunden werden für die Digitalisierung benötigt.
Darüber hinaus sollte es klare Regelungen für die Vergabe der Entlastungs- bzw. Anrechnungsstunden für Lehrkräfte geben. Es ist nicht sinnig, eine Lehrerkonferenz darüber entscheiden zu lassen, welcher Aufwand für die Betreuung einer Chemiesammlung im Vergleich zur Korrekturbelastung einer Lehrkraft für die Fächer Deutsch und Englisch anfällt. Eine Übersicht über alle Entlastungsstunden (inklusive der Rechtsgrundlage), die gewährt werden können, wäre sehr hilfreich.

Antwort

Eine Ausweitung der Anrechnungsstunden ist derzeit aus Gründen der Unterrichtversorgung und der damit verbundenen finanziellen Mehrbelastungen für den Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen nicht umsetzbar. Zuletzt wurden die Anrechnungsstunden für Grundschulen in den Schuljahren 2021/22 sowie 2022/23 stufenweise von 0,2 auf 0,5 Anrechnungsstunde je Stelle erhöht.
Anrechnungsstunden je Stelle können für die ständige Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben, zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen, für die Mitgliedschaft im Lehrerrat und für die Tätigkeit als Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen genutzt werden. Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung.
Die Zuständigkeit für die Verteilung der Anrechnungsstunden liegt bei der Schulleitung. Über die Grundsätze, d.h. den allgemeinen Rahmen, für welche Aufgaben und nach welchen Kriterien die Anrechnungsstunden verteilt werden, entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters. Das System der Anrechnungsstunden ist somit auf Konsensbildung hin angelegt. Die Schulleitung muss mit den Anrechnungsstunden "haushalten". Das Prinzip der Anrechnungsstunden für besondere Aufgaben oder Belastungen angewandt ist ein geeignetes Instrumentarium, um Lehrkräfte zu entlasten. Nicht mit der Regelung vorgesehen ist ein "Gießkannenprinzip", mit der ein großer Kreis an Lehrkräften einer Schule mit numerisch gleichen Anteilen an den Anrechnungsstunden partizipiert.
Im Übrigen ist die Gewährung von Anrechnungsstunden nur zulässig, soweit sich die besondere Belastung nicht bereits aus einem Beförderungsamt ergibt.