Rechtsberater für Schulen; zB für Datenschutz
Themenfeld
Effizienz & Zusammenarbeit
Vorschlag
Schulen sollten die Möglichkeit haben, einen gemeinsamen überörtlichen Pool von Rechtsberatern zu nutzen, die auf Wunsch Stellungnahmen zu spezifischen Themen erstellen können. Beispielsweise könnte bei der Einführung eines neuen digitalen Tools für den Deutschunterricht so schnell und rechtssicher eine Datenschutzbewertung eingeholt werden. Durch eine digitale Schnittstelle wird die Zusammenarbeit zwischen Schule und Beratergremium effizient und transparent gestaltet.
Antwort
Bei der hohen Anzahl von Schulen in Nordrhein-Westfalen ist das MSB auf die Unterstützung der dem Ministerium nachgeordneten Behörden bzw. deren Beratungsstrukturen angewiesen.
Jede Schulleitung hat die Möglichkeit zur individuellen rechtlichen Beratung bei ihrem zuständigen Schulamt bzw. ihrer Bezirksregierung. Der Vorschlag würde eine strukturelle Umorganisation der rechtlichen Beratung in einen überörtlichen Pool nach sich ziehen und wäre dementsprechend nicht leicht umsetzbar. Die Umsetzung würde zudem zusätzliche Ressourcen erfordern, die derzeit nicht zur Verfügung stehen.
In Bezug auf den Datenschutz besteht für die Schulen bereits eine Unterstützungsstruktur durch gesonderte Behördliche Datenschutzbeauftragte, die von den Staatlichen Schulämtern ausgewählt und von den Bezirksregierungen benannt werden. Die schulischen Datenschutzbeauftragten betreuen mehrere Schulen des jeweiligen Schulamtsbezirks; damit ist eine einheitliche Handhabung sichergestellt. In jedem Regierungsbezirk bestehen zudem zentrale Ansprechpersonen, die Schulen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten beraten. Alternativ können schuleigene Datenschutzbeauftragte benannt werden; dies könnte insbesondere bei großen oder besonders technisierten Schulen zweckmäßig sein. Die schulischen Datenschutzbeauftragten tauschen sich regelmäßig gemeinsam über aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen aus. Auch dies dient einer landesweit abgestimmten Sicht- und Handlungsweise.
Jede Schulleitung hat die Möglichkeit zur individuellen rechtlichen Beratung bei ihrem zuständigen Schulamt bzw. ihrer Bezirksregierung. Der Vorschlag würde eine strukturelle Umorganisation der rechtlichen Beratung in einen überörtlichen Pool nach sich ziehen und wäre dementsprechend nicht leicht umsetzbar. Die Umsetzung würde zudem zusätzliche Ressourcen erfordern, die derzeit nicht zur Verfügung stehen.
In Bezug auf den Datenschutz besteht für die Schulen bereits eine Unterstützungsstruktur durch gesonderte Behördliche Datenschutzbeauftragte, die von den Staatlichen Schulämtern ausgewählt und von den Bezirksregierungen benannt werden. Die schulischen Datenschutzbeauftragten betreuen mehrere Schulen des jeweiligen Schulamtsbezirks; damit ist eine einheitliche Handhabung sichergestellt. In jedem Regierungsbezirk bestehen zudem zentrale Ansprechpersonen, die Schulen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten beraten. Alternativ können schuleigene Datenschutzbeauftragte benannt werden; dies könnte insbesondere bei großen oder besonders technisierten Schulen zweckmäßig sein. Die schulischen Datenschutzbeauftragten tauschen sich regelmäßig gemeinsam über aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen aus. Auch dies dient einer landesweit abgestimmten Sicht- und Handlungsweise.