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Besoldung Schulleitung an Schülerzahl anpassen

Themenfeld

Personalverwaltung

Vorschlag

Die Besoldung von Schulleitungen sollte an die Größe der Schule und an den Sozialindex angepasst werden, um Unterschiede in der Belastung bei unterschiedlichen Schülerzahlen und sozialen Rahmenbedingungen auszugleichen.

Antwort

Mit dem Gesetz zur Anhebung der Ämter von Schulleiterinnen und Schulleitern an Grund- und Hauptschulen sind die Ämter ab dem 1.1.2017 einheitlich mit A 14 LBesO A bewertet worden, die vorher je nach Größe der Schule mit A 12 plus Amtszulage, A 13 oder A 13 mit Amtszulage bzw. A 14 besoldet worden sind. Die Anhebung der Besoldung für Schulleitungen an Grundschulen und Hauptschulen trägt den Änderungen des Berufsbildes zur Führungskraft mit Personalverantwortung und Gestaltungsauftrag für eine qualitätssichernde Schulentwicklung, dem Aufgabenzuwachs und der Verantwortung, die mit diesem Amt verbunden ist, Rechnung. Die neue Ämterbewertung mit der Besoldungsgruppe A 14 steht besoldungsrechtlich in einem angemessenen Verhältnis zu den Schulleitungsämtern der übrigen Schulformen.
Die Landesregierung strebt an, dass die unterschiedlichen Herausforderungen der Schulformen und Einzelschulen in Bezug auf die Leitungszeit individueller berücksichtigt werden: Sobald eine Ausweitung der Leitungszeit haushalterisch möglich wird, muss der entstehende Spielraum nach Ansicht der Landesregierung zunächst den Leitungen von Schulen in herausfordernder Lage zugutekommen (orientiert am Schulsozialindex).