Fortbildungsbudget erhöhen und verbindliche Fortbildungen
Themenfeld
Personalverwaltung
Vorschlag
Das Fortbildungsbudget müsste erhöht werden und es sollte möglich sein, das Budget für größere Veranstaltungen anzusparen. Kollegiumsfortbildungen von externen Anbietern sind nach den Preissteigerungen der letzten Jahre nicht mehr finanzierbar.
Antwort
Eine Erhöhung der schulischen Fortbildungsbudgets ist grundsätzlich sehr wünschenswert und wurde bereits im Kontext der Reform der Lehrkräftefortbildung vorgeschlagen, ist allerdings aufgrund der derzeitigen Haushaltslage zurzeit nicht zu realisieren; das Ministerium hat dies jedoch weiterhin im Blick.
Durch die Reform der Lehrkräftefortbildung sollen zukünftig weitere landesweite Angebote für die Schulen bereitgestellt werden, die sich an den bildungspolitischen Zielen des Landes NRW orientieren und die Schulen bei ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung möglichst passgenau unterstützen. Diese Angebote der staatlichen Lehrkräftefortbildung belasten in der Regel die schulischen Fortbildungsbudgets nicht.
Ansparungen schulischer Fortbildungsmittel sind im Rahmen von zwei Jahren möglich. Bei der Zuweisung der Fortbildungsbudgets werden die von den Schulen bis zum 1. April nicht verausgabten Fortbildungsmittel auf die Fortbildungsbudgets des laufenden Jahres angerechnet. Restmittel in Höhe der im vorangegangenen Haushaltsjahr zugewiesenen Mittel, mindestens jedoch 1.600 Euro, bleiben unberücksichtigt. Dabei ist der Kontostand bei FBON (Fortbildungsbudget Online) zum Stichtag 1. April eines jeden Jahres maßgeblich.
Durch die Reform der Lehrkräftefortbildung sollen zukünftig weitere landesweite Angebote für die Schulen bereitgestellt werden, die sich an den bildungspolitischen Zielen des Landes NRW orientieren und die Schulen bei ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung möglichst passgenau unterstützen. Diese Angebote der staatlichen Lehrkräftefortbildung belasten in der Regel die schulischen Fortbildungsbudgets nicht.
Ansparungen schulischer Fortbildungsmittel sind im Rahmen von zwei Jahren möglich. Bei der Zuweisung der Fortbildungsbudgets werden die von den Schulen bis zum 1. April nicht verausgabten Fortbildungsmittel auf die Fortbildungsbudgets des laufenden Jahres angerechnet. Restmittel in Höhe der im vorangegangenen Haushaltsjahr zugewiesenen Mittel, mindestens jedoch 1.600 Euro, bleiben unberücksichtigt. Dabei ist der Kontostand bei FBON (Fortbildungsbudget Online) zum Stichtag 1. April eines jeden Jahres maßgeblich.