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Vollzeitverpflichtung kontraproduktiv

Themenfeld

Personalverwaltung

Vorschlag

Die Verpflichtung zur Vollzeit durch Einschränkung der voraussetzungslosen Teilzeit ist kontraproduktiv.

Antwort

Eine Verpflichtung zur Vollzeitbeschäftigung besteht nicht. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich und kann auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung gewährt werden, sofern keine dienstlichen Belange - wie etwa ein fachbezogener Lehrkräftebedarf - entgegenstehen. Jeder Einzelfall von voraussetzungsloser Teilzeit ist intensiv daraufhin zu prüfen, ob dienstliche Gründe wie z.B. die Vermeidung von Unterrichtsausfall der Genehmigung entgegenstehen. Auf Teilzeit aus familiären Gründen besteht weiterhin ein Anspruch.