GPC abschaffen
Themenfeld
Datenerfassung & Statistik
Vorschlag
GPC sollte abgeschafft und stattdessen stark verkürzte Umfrage in seltenem Rhythmus durchgeführt werden, um Krankenstände künftig zu erfassen.
Antwort
Es wird fortlaufend geprüft, ob weitere Erleichterungen in diesem Meldewesen erzielt werden können bzw. wie das Programm GPC weiterhin genutzt wird. Nicht zuletzt angesichts der derzeitigen öffentlich und im Landtag geführten Diskussion über langzeiterkrankte Lehrkräfte kommt eine Abschaffung der Abfrage nicht in Betracht.
Auf Bitten des Landtages von Nordrhein-Westfalen (Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses) wird der Krankenstand der Beschäftigten in der Landesverwaltung seit 2010 fortlaufend und im jährlichen Rhythmus in anonymisierter Form erhoben und ausgewertet. Die Erfassung, Speicherung und Zusammenstellung der krankenbedingten Abwesenheitszeiträume der Lehrkräfte erfolgt dabei mit dem vom Land zur Verfügung gestellten Programm GPC. GPC ist dabei bereits so ausgestaltet, dass es Schulleitungen bei diversen Meldepflichten unterstützt. Neben der Erfüllung der Lieferverpflichtung der Landesregierung an den Landtag unterstützt das Programm die Schulleitungen außerdem bei ihren Tätigkeiten durch den Import von Daten aus Drittsystemen, hilft durch Erinnerungen und bei der Erstellung von Dokumenten und verschlüsselt Daten datenschutzgerecht. GPC ermittelt nach entsprechender Eingabe auch die relevanten Meldezeiten für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), für die Entgeltfortzahlung bei tarifbeschäftigten Lehrkräften sowie für die Gesundmeldung.
Auf Bitten des Landtages von Nordrhein-Westfalen (Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses) wird der Krankenstand der Beschäftigten in der Landesverwaltung seit 2010 fortlaufend und im jährlichen Rhythmus in anonymisierter Form erhoben und ausgewertet. Die Erfassung, Speicherung und Zusammenstellung der krankenbedingten Abwesenheitszeiträume der Lehrkräfte erfolgt dabei mit dem vom Land zur Verfügung gestellten Programm GPC. GPC ist dabei bereits so ausgestaltet, dass es Schulleitungen bei diversen Meldepflichten unterstützt. Neben der Erfüllung der Lieferverpflichtung der Landesregierung an den Landtag unterstützt das Programm die Schulleitungen außerdem bei ihren Tätigkeiten durch den Import von Daten aus Drittsystemen, hilft durch Erinnerungen und bei der Erstellung von Dokumenten und verschlüsselt Daten datenschutzgerecht. GPC ermittelt nach entsprechender Eingabe auch die relevanten Meldezeiten für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), für die Entgeltfortzahlung bei tarifbeschäftigten Lehrkräften sowie für die Gesundmeldung.