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Schulentwicklung finanzieren

Themenfeld

Personalverwaltung

Vorschlag

Ganzheitliche und zielgerichtete Schulentwicklung ist ohne ausreichende finanzielle Mittel nicht umsetzbar. Der Versuch, Schulentwicklungsmaßnahmen über das Fortbildungsbudget zu finanzieren, reicht bei Weitem nicht aus. Schulen müssen in der Lage sein, externe Experten und Schulentwicklungsbegleitungen in Anspruch zu nehmen. Daher sollten Schulentwicklungsbegleitungen verpflichtend und systematisch finanziert werden. Diese Begleitungen sollten nicht aus Lehrkräften der Lehrerfortbildung bestehen, sondern aus unabhängigen Experten, die gezielt auf die Bedarfe der jeweiligen Schulen eingehen können. Schulleitungen müssen befähigt werden Schulentwicklung in ihren Kollegien umzusetzen.

Antwort

Die staatliche Lehrkräftefortbildung hält mit der Schulentwicklungsberatung ein Unterstützungsangebot bereit, dass von Schulen unentgeltlich in Anspruch genommen werden kann. Die eingesetzten Schulentwicklungsberaterinnen und -berater durchlaufen vor ihrem Einsatz an den Schulen in NRW eine umfassende Qualifizierung.
Darüber hinaus haben Schulen die Möglichkeit, über das jährlich bereitgestellte Fortbildungsbudget auch externe Angebote der Schulentwicklungsberatung in Anspruch zu nehmen. Eine deutliche Erhöhung der Fortbildungsbudgets ist angesichts der derzeitigen Haushaltslage nicht umsetzbar.
Ob externe oder schulsystem-interne Beraterinnen und Berater einen Prozess besser begleiten können, hängt vom konkreten Entwicklungsbedarf der Schule ab und ist daher im Einzelfall und vor Ort zu entscheiden.