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Bessere Erreichbarkeit und Zuständigkeiten Bezirksregierungen

Themenfeld

Effizienz & Zusammenarbeit

Vorschlag

Die Erreichbarkeit der Sachbearbeitungen bei den Bezirksregierungen und die Zuordnung ihrer Zuständigkeiten sollte klarer und verbindlicher gestaltet werden, um die Zusammenarbeit zu vereinfachen.

Antwort

Wer auf Sachbearbeitungsebene innerhalb der Dezernate der Abteilung 4 einer jeden Bezirksregierung für eine den Schulbereich betreffende Frage / Angelegenheit zuständig ist, kann aus dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan (GVP) entnommen werden. Dass Ansprechpersonen nicht erreichbar sind, kann jedoch viele Gründe haben (Stichworte: Teilzeit, flexible Arbeitszeit, Erkrankungen, Mutterschutz, Beurlaubungen, Abordnungen). Zur Erleichterung der schriftlichen Kommunikation mit den Schulen, werden die Bezirksregierungen sensibilisiert, Funktionspostfächer zu verwenden, so dass bei Abwesenheiten andere Personen einer Organisationseinheit auf eingehende E-Mails von Schulen reagieren können.
Auch die Bezirksregierungen stehen jedoch angesichts des bundesweiten und branchenübergreifenden Fachkräftemangels jedoch immer wieder vor Personalengpässen, sodass die Erreichbarkeit nicht immer im gewünschten Umfang gewährleistet werden kann.
Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Thematik in Gesprächen mit den Bezirksregierungen zur Sprache bringen.