Inklusionshilfen Antragsverfahren
Themenfeld
Effizienz & Zusammenarbeit
Vorschlag
Die Beantragung von Inklusionshilfen ist zu aufwändig und sollte erleichtert werden.
Antwort
Die Beantragung von Schulbegleitung /Inklusionshilfe fällt in den Zuständigkeitsbereich der Sozialhilfe oder der Jugendhilfe. Daher ist dieser Vorschlag durch das Ministerium für Schule und Bildung nicht umsetzbar. Das MSB führt entsprechende Gespräche mit MAGS und MKJFGFI.