Logo Bildungsland NRW - Bildungsportal

Inklusionshilfen Antragsverfahren

Themenfeld

Effizienz & Zusammenarbeit

Vorschlag

Die Beantragung von Inklusionshilfen ist zu aufwändig und sollte erleichtert werden.

Antwort

Die Beantragung von Schulbegleitung /Inklusionshilfe fällt in den Zuständigkeitsbereich der Sozialhilfe oder der Jugendhilfe. Daher ist dieser Vorschlag durch das Ministerium für Schule und Bildung nicht umsetzbar. Das MSB führt entsprechende Gespräche mit MAGS und MKJFGFI.