Verwaltungsaufwände reduzieren und optimieren
Themenfeld
Effizienz & Zusammenarbeit
Vorschlag
Es sollte klar geregelt und kommuniziert werden, ob Erhebungen und Abfragen freiwillig oder verbindlich sind, damit später keine verpflichtenden Nachaufforderungen nötig sind. Die Vorgabe zur verbindlichen Erstellung schulischer Dokumente sollte sorgfältig geprüft werden. Die Rücknahme der Verpflichtung, schuleigene Arbeitspläne in der Grundschule zu erstellen, wird als Entlastung wahrgenommen. Der Prozess hat jedoch verunsichert.
Antwort
Der Vorschlag wird gemeinsam mit den beteiligten Ebenen der Schulaufsicht geprüft und umgesetzt. Seit dem Schuljahr 2024/25 müssen keine detaillierten Arbeitspläne, sondern lediglich schuleigene Unterrichtsvorgaben formuliert werden. Die im Lehrplannavigator hinterlegten leicht anzupassenden Beispiele dafür stellen eine ergänzende Entlastung der Schulen sicher. Zu finden unter: https://lehrplannavigator.nrw.de/primarstufe-neu/lehrplannavigator-primarstufe-richtlinien-und-lehrplaene