Zutrittsberechtigung Lehrer sichern
Themenfeld
Schulträgerangelegenheiten
Vorschlag
Lehrkräfte brauchen "Schlüsselgewalt", d. h. eine Zugangsberechtigung zum Schulgebäude, sodass Unterrichtsvor- und Nachbereitung im Klassenraum auch nach Unterrichts- und Betreuungszeiten stattfinden kann. Aktuell ist es Lehrkräften oft nicht gestattet, außerhalb der regulären Schulzeiten Zugang zu ihren Arbeitsplätzen zu erhalten, da ihnen keine entsprechenden Schlüssel ausgehändigt werden dürfen. Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß, behindert flexible Arbeitszeiten und wirkt sich negativ auf die individuelle Arbeitsorganisation aus. Eine Neuregelung, die den verantwortungsvollen Zugang zu schulischen Arbeitsplätzen ermöglicht, ist dringend anzustreben.
Antwort
Konkrete organisatorische Fragestellungen, wie die des Zugangs zum Schulgebäude für Lehrerinnen und Lehrer bedürfen der Abstimmung mit dem jeweiligen Schulträger. Das Land Nordrhein-Westfalen kann hier keine Regelung treffen. Die Kooperation mit dem Schulträger in Organisationsfragen ist zunächst Aufgabe der Schulleitung. Gegebenenfalls könnte in dem vorliegenden Fall die Schulaufsichtsbehörde unterstützen.