Dienstpflichten Lehrkräfte konkretisieren
Themenfeld
Personalverwaltung
Vorschlag
Zur Stärkung der Schulleitungen sollten die Aufgaben und Pflichten der Lehrkräfte und die Rechte der Schulleitung in der Allgemeinen Dienstordnung (ADO) konkretisiert werden. Es braucht genauere Beschreibungen, z. B. zur Regelung von Unterrichtsbesuchen oder Präsenzzeiten in der Schule. Zudem sollten die Befugnisse der Koordinatoren für Ober-, Mittel- und Erprobungsstufe am Gymnasium analog zu §36 ADO (Gesamtschulen) gestärkt werden, indem sie künftig der Schulleitung angehören und direkte Weisungs- und Kontrollbefugnis gegenüber den Lehrkräften haben. Zudem müssen die disziplinarrechtlichen Befugnisse der Schulleitung allgemein erweitert werden.
Antwort
Wie in den Eckpunkten zur Stärkung der Rolle der Schulleitungen angekündigt wird die Allgemeine Dienstordnung (ADO) derzeit bereits überarbeitet. Die Anregungen werden in diesen Prozess einfließen und auf Umsetzbarkeit geprüft. Die Übertragung disziplinarrechtliche Befugnisse ist jedoch nicht vorgesehen, da diese nicht zuletzt großen Mehraufwand für Schulleitungen mit sich bringen und von Teilen der Schulleitungen auch als Überforderung wahrgenommen werden würde.