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Abordnung optimieren und reduzieren

Themenfeld

Personalverwaltung

Vorschlag

Es sollte keine Abordnung von Lehrkräften an das Kommunale Integrationszentrum oder andere Behörden erfolgen, wenn eine Schule personell im Unterhang ist. In dem Fall müsste als Ausgleich mindestens eine Vertretungsstelle ausgeschrieben werden können. Allgemein sollten alle Abordnungsstellen überprüft und ggfs. drastisch reduziert werden. Viele Aufgaben der kommunalen Integrationszentren sind z.B. reine Verwaltungsaufgaben, für die Lehrkräfte nicht ausgebildet sind und die mit A12 und A13 auch überbezahlt sind.

Antwort

Lehrkräfte, die an die Kommunalen Integrationszentren abgeordnet sind, nehmen einen wichtigen Aufgabenbereich im Bereich Integration durch Bildung wahr. Darunter fällt die sprachliche, kulturelle und soziale Bildung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher. Diese Lehrkräfte tragen wesentlich dazu bei, die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte zu verbessern und arbeiten für diesen Zweck u.a. mit Kooperationspartnern vor Ort, darunter dem staatlichen Schulamt, dem Regionalen Bildungsbüro und der kommunalen Koordinierung für den Übergang Schule-Beruf zusammen. Die Tätigkeit an einem Kommunalen Integrationszentrum umfasst über die Seiteneinstiegsberatung hinaus u. A. folgende Aufgaben:

  • Beratung und Unterstützung von Schulen sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren in der lokalen Integrationsarbeit im schulischen Kontext,
  • Unterstützung in den Bereichen Sprachförderung, Deutsch als Zweitsprache, Mehrsprachigkeit und sprachsensibler Fachunterricht,
  • Organisation von Lehrernetzwerktreffen,
  • Organisation von Angeboten wie dem Landesprogramm FerienIntensivTraining
  • FIT in Deutsch.

Die Anzahl der abgeordneten Lehrkräfte wird von der Landesregierung in den Blick genommen und bei Fehleinsätzen ggf. korrigiert.